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Trickbetrüger in der Falle

36-Jähriger gab sich im östlichen Enzkreis als Polizist aus und erhält Freiheitsstrafe

Weil ein aufmerksamer Senior der Telefon-Betrugsmasche nicht auf den Leim ging, konnten die Polizisten das Diebes-Duo in flagranti fassen. Gegen den Jüngeren wird jedoch nicht ermittelt – weil er bereits in gleicher Sache verurteilt wurde.

Eine ältere Dame nimmt in ihrer Wohnung ein Telefongespräch an.
Gefährliche Telefonanrufe: Betrüger behaupten, die Angerufenen werden in naher Zukunft überfallen. Wertsachen würden angebliche Beamte sicher verwahren. Foto: Roland Weihrauch/dpa

Am Donnerstag haben sich zwei Männer aus Stuttgart vor dem Amtsgericht Pforzheim verantworten müssen. Die Angeklagten im Alter von 36 und 26 Jahren hatten im April 2022 mehrere ältere Personen im östlichen Enzkreis angerufen und sich bei diesen als Polizeibeamte ausgegeben. Den Seniorinnen und Senioren berichteten die beiden Trickbetrüger von erfundenen polizeilichen Ermittlungen, bei denen man Listen sichergestellt habe, auf denen die Namen zukünftiger Einbruchsopfer festgehalten seien.

Dabei behaupteten die Täter, dass alle betroffenen Personen ihre zu Hause gelagerten Wertsachen vorübergehend bei der Polizei sicher verwahren könnten, bis die vermeintlichen Einbrecher gefasst seien. Ein aufmerksamer Senior durchschaute die List auf Anhieb und informierte umgehend die Polizei. Die echten Polizisten stellten den Betrügern daraufhin eine Falle. Statt der erhofften Wertgegenstände warteten an der Adresse des Rentners mehrere Kriminalbeamte in Zivil auf die Täter. Diese verhafteten die Trickbetrüger und beschlagnahmten gleich mehrere Mobiltelefone.

26-Jähriger ist bereits auf Bewährung

Die Angeklagten räumten vor Gericht alle Vorwürfe ein. Gegen den Jüngeren wurde das Verfahren auf Antrag von Staatsanwalt Johannes Jungmann dennoch eingestellt. Grund hierfür: Der 26-Jährige wurde kürzlich bereits in gleicher Sache vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Eine Verurteilung mit entsprechender Strafe im Pforzheimer Fall hätte mit der Strafe aus Stuttgart zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden müssen. „Da diese letztlich mit der gleichen Strafhöhe ausgefallen wäre, kann von der Verfolgung des Falls ins Pforzheim abgesehen werden“, erklärte Staatsanwalt Jungmann.

Der ältere Angeklagte entschied sich dafür, vollumfänglich mit der Justiz zu kooperieren. Verteidiger Florian Bähr verwies darauf, dass sein Mandant nur an der Übergabe beteiligt gewesen sei. Anrufe bei möglichen Opfern habe dieser nie getätigt. „Es war für ihn eine einmalige Sache und er sollte nur der Abholer sein“, betonte der Rechtsanwalt.

Der Angeklagte beteuerte, dass ihm der versuchte Betrug sehr leidtue. „Ich war zu dieser Zeit arbeitslos und brauchte Geld. Das Angebot meines Freundes war lukrativ. Es war mir klar, dass das ein illegales Ding wird“, meinte der Mann. Mittlerweile habe er wieder Arbeit und mache aktuell auch noch eine Umschulung. „Ich habe mit den Drogen aufgehört und möchte mich bessern“, sagte der 36-Jährige, der wohl in der Vergangenheit häufiger Cannabis konsumierte.

Älterer Betrüger muss 1.000 Euro zahlen

Das Geständnis des Angeklagten wurde mit der Befragung der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Polizei überprüft. Auf weitere Zeugen wurde verzichtet. Es folgten mehrere Rechtsgespräche. Das Schöffengericht mit der Vorsitzenden Richterin Stephanie Gauß verurteilte den Mann letztlich zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. „Dank einer guten Sozialprognose kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden“, verkündete Gauß. In das Urteil wurden zwei weitere Verurteilungen wegen kleinerer Betrugsdelikte aus dem Jahr 2022 miteinbezogen. Deswegen wurde dem Angeklagten noch eine Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro auferlegt.

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