Skip to main content

Gremium lässt Ausnahme zu

Nach kontroverser Diskussion: Gemeinderat stimmt für Neubau-Pläne in Eisingen

Ein Bauherr will in der Eisinger Sennigstraße ein dreigeschossiges Wohnhaus bauen – zugelassen sind dort aber nur zwei. Laut einer neuen Berechnung ist der Plan aber gültig. Anwohner sind empört und wollen nun das Landratsamt in die Pflicht nehmen.

Die Meisenstraße sei viel zu schmal, um noch mehr Verkehr aufzunehmen, demonstriert Otto Schwarz, Anwohner der Meisenstraße, auf seiner Grundstücksgrenze stehend. Die Mauer rechts ist die Grundstücksgrenze, wo Garagenausfahrt und Stellplätze des Neubaus geplant sind.
Otto Schwarz wohnt in der Meisenstraße und wehrt sich gegen die Pläne in seiner Nachbarschaft. Die Mauer rechts ist die Grundstücksgrenze, wo Garagenausfahrt und Stellplätze des Neubaus geplant sind. Foto: Birgit Metzbaur

Selten wird in einem kommunalen Gremium so kontrovers diskutiert, wie vor der Abstimmung über ein Bauvorhaben im Gemeinderat Eisingen am Mittwoch. Die Verwaltung hatte empfohlen, dem Bau eines Mehrfamilienhauses an der Sennigstraße zuzustimmen, obwohl der Bauherr drei Vollgeschosse plant, der gültige Bebauungsplan aber nur zwei Vollgeschosse vorsieht.

Das Bauprojekt war bereits im letzten Dezember im Gemeinderat mit nur zwei Gegenstimmen abgelehnt worden. Damals empfahl die Verwaltung, der generellen Bebauung des Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus zuzustimmen, aber „ein Präzedenzfall für eine Befreiung von zwei Vollgeschossen sollte unter keinen Umständen geschaffen werden“.

„Aufgrund der Massivität und der fehlenden Einfügung in die Umgebungsbebauung“ war die beantragte Befreiung von der Zweigeschossigkeit auf Empfehlung der Verwaltung abgelehnt worden.

Nun hat der Bauherr eine neue Planung eingereicht. Wieder für ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten. Wieder mit fünf Geschossen, einem Garagengeschoss ebenerdig zur Meisenstraße mit sieben Garagen und zwei Stellplätzen, sowie vier Geschossen mit Wohnraum. Neu ist: Die Attika des Gebäudes (der obere Gebäudeabschluss) wurde um 0,25 Meter reduziert. Durch eine Anpassung der Balkone wurde die Grundfläche auf eine Überschreitung von 13,1 Prozent reduziert, für das Hauptgebäude liegt die Überschreitung bei vier Quadratmetern.

Und die Geschosse wurden neu berechnet. Gemäß der neuen Geschossberechnung seien das Garagengeschoss und das Untergeschoss „rechnerisch keine Vollgeschosse“ mehr, heißt es. Dadurch überschreite die Planung den gültigen Bebauungsplan jetzt nur noch um ein Vollgeschoss. Auf Nachfrage von Gemeinderat Christoph Schickle (CDU), warum das Untergeschoss nun kein Vollgeschoss mehr sei, wies Stefan Gräßle (Bauamtsleiter) auf eine „komplizierte Berechnung“ hin, die eingesehen werden könne.

Anwohner pochen auf Einhaltung des Bebauungsplans

„Woher kommt dieser Sinneswandel?“, fragte sich Otto Schwarz, einer der Anwohner der Meisenstraße, die zur Gemeinderatssitzung gekommen waren, im Gespräch mit dieser Redaktion. Die Anwohner der Meisenstraße seien nicht grundsätzlich gegen die Bebauung des Grundstücks, „aber im ortsüblichen Rahmen, nicht so ein Klotz“. Sie pochen auf Einhaltung des Bebauungsplans und sind strikt gegen die Überschreitung um eine oder gar zwei Geschosshöhen.

Überhaupt nicht verstehen können die Anwohner der Meisenstraße, wie die Garagen-Ausfahrt des Neubaus in Richtung ihrer engen Sackgasse ohne Wendemöglichkeit geplant werden konnte und nicht auf die zweispurige Sennigstraße. Bereits jetzt gebe es in der Meisenstraße Probleme wegen fehlender Abstellmöglichkeiten für Mülleimer. Schwarz appelliert an die von Bürgermeister Sascha-Felipe Hottinger (CDU) im Wahlkampf versprochene Bürgernähe und will auch beim Landratsamt darauf pochen, dass die im Bebauungsplan geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Auch Gemeinderat Schickle argumentierte dafür, vom Bebauungsplan her zu entscheiden“, ein Geschoss weniger „sind immer noch acht bis neun Wohnungen“ und gegen eine „personenbezogene Entscheidung“ zugunsten des Bauherrn. Schickle und Ulrike Metzger (Gemeinsam für Eisingen) stimmten gegen den dreigeschossigen Bau. Hanspeter Karst (FW) argumentierte, ein Stockwerk weniger mache für den Bauherrn keinen Sinn, eine politisch gewünschte innerörtliche Verdichtung erfolge und „schon oft wurden Ausnahmen genehmigt“.

Mit neun Ja-Stimmen quer durch die Fraktionen empfahl der Gemeinderat die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung von Geschossigkeit und Grundfläche. Nun liegt es am Landratsamt, das Bauvorhaben und die Verkehrslage zu prüfen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang