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Zehn Jahre Haft

Messerstecher von Lienzingen legt Revision gegen Gerichtsurteil ein

Das Urteil gegen den Messerstecher von Lienzingen ist noch nicht rechtskräftig. Der Täter hat Revision gegen das Gerichtsurteil eingelegt.

Der Angeklagte (links, mit Dolmetscher Ebrahim Penahi) wurde von der Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Der Messerstecher von Lienzingen (links, mit Dolmetscher Ebrahim Penahi) wurde von der Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Gegen das Urteil hat er Revision eingelegt. Foto: Torsten Ochs

Eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes: So lautete am 20. Februar das Urteil der Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe für einen 29-Jährigen. Dieser hatte am 17. Juni 2023 in der Friedenstraße in Mühlacker-Lienzingen eine Frau niedergestochen und dabei schwer verletzt.

Täter sitzt seit dem 18. Juni in Untersuchungshaft

Gegen das Urteil legte der Täter nun Revision ein, bestätigte Richter und Pressesprecher Tobias Spirgath auf Nachfrage. Ein Revisionsgericht überprüft das Urteil in den kommenden Monaten auf Rechtsfehler. So lange kann die Strafe nicht vollstreckt werden und das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Täter sitzt seit dem 18. Juni in Untersuchungshaft.

Der 29-Jährige legte am ersten von insgesamt vier Verhandlungstagen ein Teilgeständnis ab. Verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht nicht.

Der zur Tatzeit 28-jährige Iraker und die ein Jahr jüngere Türkin freundeten sich in der Asylbewerberunterkunft in Heidelberg an. Eine feste Beziehung lehnte die Frau jedoch ab. Die Zurückweisung war für die Kammer auch klar das Motiv für die Messerattacke des Mannes.

Das Opfer wurde dabei so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus notoperiert werden muss. Heute leidet sie an körperlichen Beschwerden und an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

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