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Verkehrsschau

Tempolimit an Natenoms Unfallstelle bei Neuhausen? Warum das nicht so einfach ist

Tempolimit auf der Straße bei Neuhausen und Benutzungspflicht des Radwegs sind Themen bei der Verkehrsschau. Für die Umsetzung braucht es aber eine besondere Gefahrenlage.

Die Landesstraße zwischen Schellbronn und Neuhausen führt durch den Wald. Links davon befindet sich der straßenbegleitende Radweg.
Seit dem tödlichen Unfall wird viel über die Landesstraße zwischen Schellbronn und Neuhausen und den Radweg neben der Straße diskutiert. Nun wollen sich Landratsamt, Gemeinde und Polizei bei der Verkehrsschau mit beiden befassen. Foto: Heinz Richter

Tempolimit auf der Landesstraße 574 zwischen Neuhausen und Schellbronn und eine Benutzungspflicht des straßenbegleitenden Radwegs – diese beiden Maßnahmen stehen auf der Tagesordnung der Verkehrsschau am 6. März.

Zwei Bürger hatten bei der Gemeinde entsprechende Anträge gestellt. Am 30. Januar war Radaktivist Andreas Mandalka alias Natenom auf der L574 kurz vor der Kurve von einem Auto erfasst worden. Er starb noch an der Unfallstelle.

Der Neuhausener Gemeinderat beschäftigte sich bei seiner jüngsten Sitzung mit den Anträgen. Nun ist das Landratsamt dran. Bei der Verkehrsschau wollen Verkehrsbehörde, Gemeinde und Polizei die Lage beurteilen und entsprechend der Rechtslage entscheiden.

„Wir wissen, dass das Thema den Leuten auf den Nägeln brennt“, sagt Oliver Müller. Der Leiter des Straßenverkehrsamts beim Landratsamt Enzkreis ist bei der Verkehrsschau besonders gespannt auf die Einschätzung der Polizei.

Diese ermittelt derzeit noch den genauen Hergang des tödlichen Unfalls vom 30. Januar.

Ein Unfallschwerpunkt ist die Straße nicht.
 Oliver Müller
Leiter des Straßenverkehrsamts 

Wie groß die Chancen sind, dass die beiden Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, ist unklar. Für das Tempolimit brauche es grundsätzlich eine besondere Gefahrenlage. Dabei werde auch geschaut, wie viele Unfälle sich auf der Straße schon ereignet hätten. „Aber ein Unfallschwerpunkt ist die Straße nicht“, so Müller.

Betrachtet werden bei der Bewertung auch Aspekte wie schlechte Sichtverhältnisse, eine verengte Fahrbahn oder Kurven. Die Kurve am Unfallort sei aber gut zu erkennen und dürfte keine Rolle spielen.

Weil keine besondere Gefahrenlage auf der L574 bestehe, sei vor drei Jahren auch die Benutzungspflicht des Radwegs für Radfahrer abgeschafft worden. „Deshalb wird auch die Benutzungspflicht des Radwegs nicht wieder eingeführt“, sagte Müller ebenfalls Anfang Februar im Gespräch mit dieser Redaktion.

Ständiger Streitpunkt: Waldweg oder Radweg?

Martin Mäschke, Kreisverbandssprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), fordert ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der „gefährlichen“ Landesstraße vor der Unfallstelle.

Er stellt außerdem in Abrede, dass es sich bei dem „Waldweg“ um einen straßenbegleitenden Radweg handelt.

Ein Schild weist zu Beginn des Radweges in Schellbronn darauf hin.
Ein Schild weist zu Beginn des Radweges in Schellbronn darauf hin, dass es sich um den Schwarzwälder Höhenradweg handelt. Foto: Torsten Ochs

„Es geht nicht um die juristische Definition, sondern darum, wo ich als Radfahrer fahren darf und wo ich fahren muss“, stellte Straßenverkehrsamts-Leiter Müller klar. So gesehen, ist der asphaltierte Weg zwischen Neuhausen und Schellbronn ein Radweg. Ein Schild weist zudem darauf hin, dass es sich um den „Schwarzwälder Höhenradweg“ handele.

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