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Wahl am 8. Mai

Neulinger Bürgermeister Schmidt tritt 2022 nochmal an

Am 8. Mai wählen die Bürgerinnen und Bürger in Neulingen einen neuen Gemeindechef. Die Bewerbungsfristen hat der Gemeinderat jetzt festgelegt.

Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt
Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt Foto: Nico Roller

Der 5. Juli 2022 ist ein Datum, das Michael Schmidt (parteilos) bestens im Kopf haben müsste. Schließlich endet an diesem Tag die Amtszeit des derzeitigen Neulinger Bürgermeisters.

Zwar hatte er in der Vergangenheit nie einen Hehl daraus gemacht, dass er wieder antreten will. Dennoch gab er zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung eine persönliche Erklärung ab und betonte, dass er seines Amtes „nicht müde“ sei.

Michael Schmidt will sich zu gegebener Zeit bewerben und im Fall einer Wiederwahl das bereits Begonnene weiterführen.

Gemeinderat legt Modalitäten fest

Anschließend legte der Gemeinderat die Modalitäten für die Bürgermeisterwahl fest. Ohne Fragen und ohne Diskussion kamen die Ratsmitglieder zur Abstimmung und beschlossen einstimmig, dass die Einwohner von Neulingen am Sonntag, 8. Mai, an die Wahlurnen gerufen werden sollen.

Falls ein zweiter Wahlgang notwendig werden sollte, wird dieser zwei Wochen später über die Bühne gehen, nämlich am Sonntag, 22. Mai. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters muss spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben werden. Geschehen soll das am 25. Februar im Staatsanzeiger über eine Stellenanzeige, die in der Folgewoche zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde erscheinen soll.

Die Anzeige soll bereits einen allgemeinen Hinweis auf eine Bewerbervorstellung enthalten. Ob und wie diese stattfindet, wird der Gemeinderat entscheiden – und zwar erst dann, wenn klar ist, wie viele Bewerber es gibt. Hingewiesen werden soll in der Stellenanzeige außerdem auf den Umstand, dass sich der Amtsinhaber wieder bewirbt.

Bis 11. April können sich Interessenten bewerben

Die Einreichungsfrist für Bewerber beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am Montag, 11. April, um 18 Uhr. Ist sie abgelaufen, wird über die Zulassung der Bewerbungen entschieden.

Erst danach können die Stimmzettel gedruckt und die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden. Sollte eine Neuwahl erforderlich werden, endet die Frist für die Einreichung weiterer Bewerbungen am Mittwoch, 11. Mai, um 18 Uhr.

Bruchbach wird jetzt saniert

Außer der anstehenden Bürgermeisterwahl und einem Baugesuch standen für die jüngste Ratssitzung keine wesentlichen Tagesordnungspunkte zur Beratung an. Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Schmidt bekannt, dass die Sanierung des Bruchbachs unterhalb des Regenrückhaltebeckens in Göbrichen inzwischen begonnen hat.

Bei einem Pressetermin im Frühjahr hieß es, die Arbeiten seien notwendig, weil es dort aufgrund großer Wassermengen zu Beschädigungen gekommen ist. Ziel sei es, auf einer Länge von rund 750 Metern den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Nun kündigte Schmidt an, dass dafür schwere Maschinen zum Einsatz kommen werden. Das könne in Zukunft zu Verschmutzungen auf den angrenzenden Feld- und Waldwegen führen, für die der Bürgermeister um Verständnis bat.

Wie bei dem Pressetermin im Frühjahr bekannt wurde, kann das neue Rückhaltebecken insgesamt rund 7.300 Kubikmeter fassen. Gebaut hat es der Abwasserverband Weißach- und Oberes Saalbachtal. Kostenpunkt: rund drei Millionen Euro. Zehn Prozent davon übernimmt das Land.

Das Bauwerk wurde dort realisiert, wo sich früher der Häckselplatz und die alte Kläranlage befanden. Von letzterer ist ein Regenüberlaufbauwerk übriggeblieben, das das Regenwasser der gesamten Ortslage aufnimmt. Im Normalfall wird es anschließend der Verbandskläranlage in Heidelsheim zugeführt.

Sollte das Überlaufbauwerk in Folge starker Regenfälle jedoch an seine Grenzen kommen, dann wird das Wasser über einen Kanal kontrolliert in den Bruchbach in Richtung Königsbach-Stein abgegeben – und zwar mit maximal 1,6 Kubikmetern pro Sekunde. Was darüber hinausgeht, wird im neuen Regenrückhaltebecken gesammelt.

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