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Fragen laufen ins Leere

Wenige Infos zu Wind- und Solarenergie bei Veranstaltung in Niefern-Öschelbronn

Der Regionalverband Nordschwarzwald tourt derzeit durchs Land, um seine Pläne für Wind- und Sonnenenergie zu erklären. Doch bei den Besuchern bleibt so manches Fragezeichen zurück.

Redner vor Zuhörerreihen
Sascha Klein, Leiter der Geschäftsstelle des Regionalverbands Nordschwarzwald, erläutert den Zuhörerinnen und Zuhörern die Vorgehensweise. Foto: Harald Bott

Der Regionalverband Nordschwarzwald führt derzeit Informationsveranstaltungen durch zu den Themen Wind- und Solarenergie. Am Dienstag war der Verband zu Gast in Niefern-Öschelbronn im Ameliussaal. Dort war für insgesamt 240 Personen bestuhlt. Besetzt davon waren davon nur rund 70. Woran könnte das gelegen haben?

Öffentliche Fragen waren bei der Veranstaltung nicht vorgesehen. Stattdessen konnten die Anwesenden hinterher an Stehtischen vor den Infotafeln mit Mitarbeitern des Regionalverbandes sprechen. Was ist mit dem Schattenwurf? Was mit der Lärmbelästigung? Und was mit den Abstandsregelungen? Welche Rolle spielt künftig der Wald eigentlich noch als Erholungsraum? Das waren einige der Fragen, die von den Gästen gestellt wurden.

Regionalverband ist nur für die Definition der Flächen zuständig

Diese Fragestellungen, so der Tenor der Antworten, spielten für den Regionalverband weitgehend keine Rolle. Dieser sei lediglich dafür zuständig, die notwendigen Flächen zu definieren.

Wohin man sich dann wenden müsse bei Fragen dieser Art? Diese zu klären sei dann Sache der Landratsämter in Bezug auf konkrete Bauanträge, erläuterte Sascha Klein, Leiter der Geschäftsstelle des Regionalverbands Nordschwarzwald.

Grundlage für den Druck, die Windkraft auszubauen, ist die Initiative „Task Force Erneuerbare Energien“. Diese hat das Land 2021 beschlossen mit dem Ziel, bis 2040 klimaneutral zu sein. Dadurch wurden die Regionen verpflichtet, einen bestimmten Teil ihrer Fläche für die Erstellung entsprechender Anlagen zur Verfügung zu stellen.

Konkret, referierte Klein, bedeute dies, dass bis 2027 1,1 Prozent der Fläche dafür genutzt werden muss, bis 2032 sollen es dann 1,8 Prozent sein. Dies, so Klein weiter, gelte für alle zwölf Regionen des Landes.

Viele Hürden würden nach Verstreichen der Zielfrist fallen

Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, unterstrich Klein mehrfach, bedeute dies „Feuer frei“. Danach könnte dann jeder überall einen Antrag stellen, entsprechende Anlagen zu errichten. „Danach“, so Klein, „sind Investoren Tür und Tor geöffnet.“ Dies finde dann auf der Grundlage der sogenannten „Super-Privilegierung“ statt und bedeute den Verlust jeder regionalen oder kommunalen Steuerungsmöglichkeit.

Klein führte weiter aus, wie der Verband zu der Definition der einzelnen Flächen gekommen ist. Diese finde entlang der sogenannten „Strategischen Umweltprüfung“ statt. Dabei spielten folgende Kriterien eine Rolle: Fläche, Klima und Luft, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie der Mensch. Diese Prüfung, betonte Klein, habe das Ziel gehabt, die negativen Auswirkungen des Ausbaus vor allem der Windkraft zu minimieren.

Dieser Prüfung vorgelagert sei gewesen, ob ein Standort sich überhaupt für Windkraft eigne. Das, so Klein weiter, sei dann der Fall, wenn eine Leistung von mindestens 215 Watt pro Quadratmeter 160 Meter über Grund erreicht werde. Erst damit sei die Voraussetzung gegeben, dass sich eine Anlage überhaupt lohne.

Ob Abschaltzeiten (zum Beispiel wegen Schattenschlag) dabei mitberücksichtigt wurden, blieb offen. Andere Regionalverbände, sagte Klein, hätten diesen Wert sogar noch niedriger angesetzt.

Aus den Untersuchungen ging schließlich der Windatlas hervor, der nun die Grundlage dafür bietet, den Ausbau mit Windkraftanlagen voranzutreiben. Der Regionalverband sei allerdings nur einer von mehreren Beteiligten an dem Verfahren, fuhr Klein fort. Durch den erheblichen Zeitdruck sei doch „vieles auf der Strecke geblieben“, räumte Klein ein.

Ähnliche Ziele für Solar

Auch auf die Solarenergie ging er im Weiteren ein, wobei die Untersuchungsgrundlagen als weitgehend identisch dargestellt wurden. Ziel sei es, so Klein, dass 0,2 Prozent der Fläche für diese Energieart zur Verfügung gestellt würden.

Gerade bei Sonnenenergie habe es auch Anfragen von Landwirten gegeben, die mangels eines Nachfolgers ihre Flächen gerne in dem Nutzungsplan mit aufgenommen gesehen hätten. Manchmal, so Klein, hätten bei der Definition der Flächen andere Aspekte wie die Qualität des Bodens Vorrang gehabt.

Wer zu dem Beteiligungsverfahren etwas beitragen möchte, kann dies tun auf der Seite des Regionalverbandes www.nordschwarzwald-region.de. Dort stehen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Sollte es durch das Beteiligungsverfahren, das noch bis 15. März läuft, zu Änderungen kommen, sagte Klein, dann müsse das gesamte Beteiligungsverfahren neu gestartet werden.

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