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Nach Attacke auf Polizei

Mutmaßlicher Corona-Spucker von Remchingen muss vor Gericht

Erst war es nur ein Familienstreit, dann soll ein Remchinger in Richtung eines Polizisten gespuckt haben. In der Folge mussten sich gleich acht Polizisten der Neuenbürger Wache in Quarantäne begeben. Was die Polizei berichtet - und was an Strafen droht.

Kinderporno-Prozess im Amtsgericht Pforzheim:
Ein 44 Jahre alter Pforzheimer soll im Darknet eine Plattform betrieben haben, auf der insgesamt 33 Mitglieder kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos ausgetauscht haben.
Ärger nach Attacke auf Polizisten: Ein Remchinger muss sich im August vor dem Amtsgericht Pforzheim verantworten. Er soll während eines Streits in Richtung von Polizeibeamten gespuckt haben. Dabei stand er wegen Corona unter Quarantäne. Foto: Philipp Fess

Einer der spektakuläreren Polizeieinsätze des Jahres im Enzkreis hat im August vor dem Pforzheimer Amtsgericht ein juristisches Nachspiel. Gleich acht Polizisten der Neuenbürger Wache hatten in der Folge in Quarantäne zu gehen, in der Angst, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben. Nun wird dem mutmaßlichen Corona-Spucker von Remchingen der Prozess gemacht.

Dabei deutete zunächst nicht viel auf derartige Konsequenzen hin, als vier Beamte - und später noch vier weitere - Mitte April nach Remchingen gerufen wurden. So besagt es die damalige Pressemitteilung der Polizei. Anlass war demnach ein Familienstreit.

Acht Polizisten mussten nach Vorfall in Isolation

Als die Beamten eintrafen, beruhigte das keineswegs die Situation, im Gegenteil. Der Mann sei auch gegenüber den Beamten aggressiv geworden, sodass man ihn zu Boden bringen musste. Währenddessen habe er versucht, einen Polizisten zu bespucken. Das Problem: Der Mann stand zu diesem Zeitpunkt unter Quarantäne. In der Folge mussten alle acht gerufenen Beamte der Neuenbürger Wache in Isolation. Infiziert habe sich zum Glück niemand von ihnen, wie die Polizei im weiteren Verlauf mitteilte.

Prozess beginnt am 4. August

Nun also muss sich der mutmaßliche Spucker vor dem Amtsgericht Pforzheim verantworten. Und zwar am 4. August, wie der leitende Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering auf Anfrage mitteilt. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung und tätlichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Heering betont, dass der Angeklagte bis zu einer Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.

Laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums in Pforzheim wusste der Angeklagte um seine Lage, habe einen Tag zuvor die Quarantäne-Auflagen erhalten. Er habe sogar, so der Sprecher weiter, in der Aktion eigens seinen Mundschutz abgenommen, um gezielt spucken zu können. Das hätten die entsprechenden Beamten berichtet. Beleidigend sei er später auch noch gegenüber dem Gefängnisarzt geworden.

Angeklagtem droht Freiheitsstrafe

Sollte sich dies vor Gericht bestätigen, droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe. Drei Monate sind laut Gesetz das Minimum allein für tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Bernhard Ebinger, Sprecher der Pforzheimer Staatsanwaltschaft, weist aber darauf hin, dass bei Urteilen am unteren Rand des Spektrums auch Geldstrafen möglich seien, wobei dann ein Tag Freiheitsstrafe in einen Tagessatz umgerechnet werde. Alles weitere habe nun das Gericht zu klären.

Das Amtsgericht Pforzheim hat sich in Sachen Corona-Vergehen bislang wenig milde gezeigt. Im Mai erst war eine 23-jährige Rumänin zu einer Strafe von insgesamt 2.700 Euro (90 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt worden, weil sie eine Frau angehustet und dabei den Eindruck erweckt hatte, mit Corona infiziert zu sein. Obwohl sie das wohl nicht war. Bei einem ähnlichen Fall wurde ein Mann aus Keltern nur wenige Tage später zu 300 Euro Strafe verurteilt. Die Strafe fiel auch deshalb deutlich geringer aus, weil der Verurteilte arbeitslos war.

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