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Streit um große Summe

Untreueprozess in Pforzheim: Angeklagte bestreitet Vorwürfe

In Pforzheim steht eine Frau vor Gericht, die 107.000 Euro veruntreut haben soll. Die Angeklagte weist die Vorwürfe jedoch zurück.

Eine 53-Jährige steht in Pforzheim vor Gericht, weil sie 107.000 Euro einer alten Dame veruntreut haben soll.
Eine 53-Jährige steht in Pforzheim vor Gericht, weil sie 107.000 Euro einer alten Dame veruntreut haben soll. Foto: Oliver Berg/dpa

Eigentlich sei sie ein guter Mensch, sagte die wegen Untreue angeklagte 53-Jährige am Donnerstag vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik. Aber laut Staatsanwältin Anna Kräßig soll sie die satte Summe von 107.000 Euro von einer alten Dame, die sie betreute und von der sie Generalvollmacht besaß, veruntreut und für eigene Zwecke verwendet haben. Die Angeklagte bestreitet das energisch.

Wie die Angeklagte aus dem westlichen Enzkreis schildert, hatte sie das betagte Ehepaar, fremd in der Kleinstadt, seit 2018 betreut, beraten, Pediküre und Maniküre vorgenommen und die beiden schließlich wie Familienmitglieder angenommen. Die Angeklagte erhielt eine Generalvollmacht und wurde in einem Testament als Alleinerbin eingesetzt.

Am 29. April 2019 hatte die alte Dame den Wunsch, ihr gesamtes Barvermögen von der Bank abzuheben, um es vor dem Zugriff der Kinder ihres Ehemannes zu sichern. Anderntags holte die Angeklagte das Geld von der Bank ab. Es wurde in ihre Einkaufstasche gefüllt und sie schüttete es der Eigentümerin auf den Küchentisch. Diese, berichtete die Angeklagte am Donnerstag, füllte die kostbaren Scheine in zwei Taschen und verstaute sie irgendwo. Ihr selbst bescheinigte sie den Empfang, was die Angeklagte vorlegen konnte.

2022 gibt es Streit um das Geld

Rund drei Jahre später aber endete die herzliche Verbundenheit zwischen der Familie der Angeklagten und der Betreuten. Deren Ehemann war inzwischen gestorben. Schon zum 90. Geburtstag der alten Dame, Anfang September 2022, saß man nicht mehr am selben Tisch. Denn immer wieder in diesem Jahr hatte die noch 89-Jährige ihr Geld zurückgefordert. Es befand sich angeblich in einem Schließfach in der Bank, das die Angeklagte gerade am 29. April, dem Tag der Abhebung von 107.000 Euro, gemietet hatte. Wie die Eigentümerin des Geldes bei der Polizei Mitte November 2022 aussagte, sollte ihr Geld dort „sicher verwahrt“ werden. Sie habe es nie wieder gesehen.

Die Angeklagte dagegen sagt, sie habe das Schließfach nur für Familienangelegenheiten gemietet, beispielsweise für Sparbücher des Schwiegervaters. Zufall, dass es gerade dieser Tag gewesen sei. Die Taschen mit den 107.000 Euro seien ihr „entgegengefallen“, als sie das Schlafzimmer des alten Ehepaares ausräumte, um ein Pflegebett für den alten Herrn aufstellen zu können.

Ihrer Freundin hatte die alte Dame unter Tränen berichtet, sie habe der Angeklagten „alles Geld“ gegeben und nichts zurückbekommen. „Das ganze Geld“ habe sie der Angeklagten gegeben, sagte sie auch bei der Polizei. Eine Vertraute der alten Dame, die später in einem geänderten Testament als Alleinerbin eingesetzt worden war, hatte ein Gespräch mit angehört, das die Geschädigte mit dem Bruder der Angeklagten geführt hatte. Sie habe ihm weinend gesagt, dass sie ihr Geld zum Leben benötige. Der Mann habe ihr geraten: „Vergiss das schnöde Geld!“

Polizei findet Ungereimtheiten

Die Polizei hatte seltsame Dinge ermittelt: Die Barabhebungen des Kontos der alten Eheleute hatten seit 2019, seit die Angeklagte die Betreuung übernommen hatte, deutlich zugenommen. Statt rund 8.000 im Jahr 2018 waren es in den Folgejahren 34.000, 38.000 und 31.000. „Was macht die alte Frau mit so viel Geld?“, wunderte sich Vorsitzender Weik. Die Abhebungen vom Konto der Angeklagten waren dagegen in diesen Jahren deutlich zurückgegangen. Deren Finanzlage bezeichneten die Ermittler als „nicht rosig“.

Die Geschädigte kann nicht als Zeugin gehört werden – sie kann sich nicht mehr verständlich machen. Auch ihre Freundin ist altershalber nicht in der Lage nach Pforzheim zu reisen. Die Verhandlung wird am 12. März um 9 Uhr im Pforzheimer Amtsgericht fortgesetzt.

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