
Die Schwarzarbeitsvorwürfe gegen den ehemaligen AfD-Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag, Bernd Gögel, werden jetzt ein Fall für den Richter. Verhandelt wird bereits am Montag, 24. April, vor dem Pforzheimer Amtsgericht.
Das erklärte die Karlsruher Staatsanwaltschaft gegenüber dieser Redaktion. Das Amtsgericht bestätigte den Termin.
Gögel war wegen der Vorwürfe gegen ihn zum Jahresende 2022 als Fraktionschef zurückgetreten. Ihm folgte Anton Baron, der sich nach mehreren Stichwahlen gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer Emil Sänze durchsetzte. Jüngere Abgeordnete hatten schon länger einen Generationenwechsel an der Fraktionsspitze gefordert.
AfD-Politiker Bernd Gögel legte Einspruch gegen Strafbefehl ein
Der 68-jährige Gögel hatte wegen der Schwarzarbeitsvorwürfe einen Strafbefehl erhalten. Das Amtsgericht Pforzheim verhängte wegen des „Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ in elf Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 195 Euro. Das wären 27.300 Euro.
Gögel, Abgeordneter aus dem Enzkreis, wäre vorbestraft, wenn er den Strafbefehl annehmen würde. Er legte Einspruch ein. Nun kommt es also zum Prozess.
Von 2003 an war Gögel selbstständiger Speditionskaufmann und Geschäftsführer in Sulz am Neckar, wie aus seinem Lebenslauf auf dem Internetauftritt des Landtags hervorgeht. Der Betrieb der Spedition ist laut Fraktionssprecher 2017 eingestellt worden.