Skip to main content

Schadensersatzprozess

Evangelischer Diakonissenverein Siloah klagt gegen Ex-Chefarzt

Der ehemalige Angestellte soll Chefarztbehandlungen an nachrangige Ärzte delegiert haben.

Blick aufs Siloah St. Trudpert Klinikum
Trägerverein fordert Geld: Der Evangelische Diakonissenverein Siloah will 312.000 Euro plus Zinsen vom ehemaligen Chefarzt Foto: Stefan Friedrich

Der Vorschlag einer gütlichen Einigung zwischen dem Evangelischen Diakonissenverein Siloah und einem ehemaligen Chefarzt des Krankenhauses Siloah St.Trudpert ist am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht gescheitert.

Der Trägerverein des Krankenhauses fordert vom ehemaligen Chefarzt eine Summe von 312.000 Euro plus Zinsen, weil er bei einer Vielzahl von Operationen, für die Patienten Chefarztbehandlung wünschten und auch bezahlten, diese nicht selbst durchgeführt, sondern an nachrangige Ärzte delegiert habe.

Der Arzt wies die Vorwürfe zurück. Abrechnung und Operationsplanung sei Sache der Verwaltung gewesen. Aber gerade in seiner Abteilung seien 30 Prozent der Patienten Notfälle, eine feste Planung sei schlicht nicht möglich gewesen. Daher habe er häufig auch Patienten selbst operiert, die „nur“ gesetzlich versichert waren, wenn es die Situation erforderte.

Gearbeitet habe er mehr als 13 Jahre lang von morgens 7 Uhr bis abends 21.30 Uhr, habe seine Patienten mit Handschlag bei den täglichen Visiten gegrüßt.

Empfang von Privatpatienten am Nachmittag erlaubt

Nachmittags war es dem Arzt erlaubt, Privatpatienten in den Räumen des Krankenhauses zu empfangen und dazu die Einrichtung zu nutzen. Mit weniger Privatpatienten, argumentierte der Klinikträger, wäre es dem Arzt möglich gewesen, mehr Patienten zu operieren, die Chefarztbehandlung gewünscht, aber nicht erhalten hatten. So aber habe das Krankenhaus mehr Ärzte einstellen müssen, um die Aufgaben zu bewältigen.

Überhaupt hätte der Chefarzt vor der Operation mit einem Patienten, der Chefarztbehandlung wünschte, sprechen und ihn vor die Wahl stellen müssen, die Operation zu verschieben, oder einen anderen Arzt hinzuzuziehen. Abrechnen aber habe er die Behandlung keinesfalls dürfen.

Ab 15 Uhr seien gar keine Operationssäle mehr neu belegt worden, erinnerte der Arzt. Einen eklatanten organisatorischen Mangel habe er bereits 2015 bemerkt und moniert. 2018 hatte er das Krankenhaus verlassen. Nach seinem Ausscheiden wurde die Stelle mit seinem Stellvertreter sowie 2019 mit einem weiteren Chefarzt besetzt.

Nach längerem Hin und Her regte die Vorsitzende Richterin, Petra Selig, eine gütliche Einigung an. Zusammen mit den beiden Schöffen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreis hatte sie einen Vorschlag in Höhe von 165.000 Euro für die Kläger unterbreitet. Zunächst wurde dieser von beiden Seiten abgelehnt.

Mit 250.000 Euro könnte sich die Klinik abfinden, signalisierte deren Anwalt Jens-Michael Kuhlmann. Nach nochmaliger kurzer Beratung mit dem ehemaligen Chefarzt erklärte dessen Anwalt, Norbert Müller, auf die vom Gericht errechnete Summe, 165.000 Euro, könne man sich doch einigen. Was aber die Gegenseite erneut ablehnte.

So wird das Verfahren um die Schadenersatzforderungen der Klinik ruhen, bis der Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen den Ex-Chefarzt entschieden ist.

nach oben Zurück zum Seitenanfang