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Revision verworfen

Üble Nachrede gegen Pforzheimer Politikerpaar Krichbaum: Angeklagte muss ins Gefängnis

Eine Frau unterstellte der Pforzheimer Stadträtin Oana Krichaum hartnäckig illegalen Kinderhandel – und ihrem Mann, er habe sein Bundestagsmandat missbraucht, um die Sache zu vertuschen. Jetzt muss die Frau wegen übler Nachrede ins Gefängnis. Krichbaum reagiert „mehr als erleichtert“.

Gunther und Oana Krichbaum als Delegierte beim Bundesparteitag der CDU in Hannover
Gunther und Oana Krichbaum Foto: Oana Krichbaum

Eine 51 Jahre alte Frau aus dem Enzkreis muss wegen übler Nachrede zum Nachteil des Pforzheimer Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum und dessen Ehefrau Oana Krichbaum (beide CDU) ins Gefängnis. Das teilte das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag mit.

Demnach hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts mit Beschluss vom Mittwoch die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der auswärtigen Strafkammer Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe vom 8. März als unbegründet verworfen. Die Angeklagte war zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.

Angeklagte unterstellte Oana Krichbaum illegalen Kinderhandel

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Angeklagte in einer Vielzahl von Fällen auf Facebook sowie in E-Mails gegenüber verschiedenen Empfängern, darunter Zeitungsredaktionen sowie Landtags- und Bundestagsabgeordnete, der Sache nach behauptet, dass Oana Krichbaum in Rumänien in illegalen Kinderhandel verstrickt gewesen sei und Gunther Krichbaum dies unter Ausnutzung seines politischen Amtes zu vertuschen versucht habe.

Gunther Krichbaum äußerte sich am Donnerstag zum nunmehr rechtskräftigen Urteil: „Meine Frau und ich sind mehr als erleichtert, dass dieses Verfahren damit endlich zu einem Ende gekommen ist und das Urteil des Landgerichts rechtskräftig wurde. Drei Instanzen haben die Angeklagte für schuldig befunden, meine Frau über Jahre hinweg mit völlig unbewiesenen Behauptungen in der Öffentlichkeit verleumdet zu haben, um ihren Ruf zu ruinieren.“

Nachdem die Eheleute Krichbaum zunächst zivilrechtlich gegen die Angeklagte vorgegangen waren, stellten sie am 23. April 2018 Strafantrag in Bezug auf drei Facebook-Posts der Angeklagten, die diese am 13. Februar, am 26. Februar und am 26. März 2018 veröffentlicht hatte und die sich in allen Fällen auf Oana Krichbaum und in zwei Fällen auch auf Gunther Krichbaum bezogen.

Doch die Angeklagte ließ nicht von den ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen ab, setzte sie sogar noch in ihrem letzten Wort in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht fort. Laut Gunther Krichbaum soll die Frau sogar noch in der vergangenen Woche ihre Behauptungen erneut an einen breiten Kreis von Politikern in Land und Bund verteilt haben.

Das Landgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Behauptungen der Angeklagten weder erweislich wahr noch von der Meinungsäußerungsfreiheit oder anderen berechtigten Interessen der Angeklagten gedeckt waren.

Das Landgericht Karlsruhe hatte die Angeklagte wegen der drei Taten aus dem Jahr 2018, die allein Gegenstand des Verfahrens sind, zu Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten verurteilt. Daraus wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten gebildet. Einen Monat dieser Strafe hatte das Landgericht wegen einer im Berufungsverfahren eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung für bereits vollstreckt erklärt.

Angeklagte hielt an Behauptungen fest: Gericht sieht keine positive Kriminalprognose

Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe hatte das Landgericht nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil es für die Angeklagte keine positive Kriminalprognose gesehen hatte. Schließlich hatte sie sich weder durch Zivilverfahren noch das bisherige Strafverfahren von ihren Behauptungen abhalten lassen.

Im Revisionsverfahren hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts sowohl die schriftlichen Urteilsgründe des Landgerichts inhaltlich als auch – soweit von der Verteidigung der Angeklagten gerügt – das Verfahren vor dem Landgericht jeweils auf Rechtsfehler zu prüfen, die sich auf die Entscheidung ausgewirkt haben können. Solche Rechtsfehler, auf denen das landgerichtliche Urteil beruht, hat der Senat jedoch nicht festgestellt.

Insbesondere hat er die Taten nicht als verjährt angesehen und die Zurückweisung von Hilfsbeweisanträgen der Verteidigung nicht beanstandet.

Das Grundrecht der Angeklagten auf Meinungsäußerungsfreiheit habe das Landgericht rechtsfehlerfrei berücksichtigt. Auch die Strafzumessung des Landgerichts – inklusive der nicht erfolgten Strafaussetzung zur Bewährung – sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Wir hoffen, dass der Ausgang dieses Verfahrens eine Ermutigung für andere ist, die ebenfalls von Hass und Hetze im Internet betroffen sind.
Gunther Krichbaum
CDU-Bundestagsabgeordneter

Weitere Rechtsmittel bestehen nicht. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist nunmehr rechtskräftig. Somit ist mit einer baldigen Vollstreckung der Haftstrafe zu rechnen.

„Wir hoffen, dass der Ausgang dieses Verfahrens eine Ermutigung für andere ist, die ebenfalls von Hass und Hetze im Internet betroffen sind“, sagt Gunther Krichbaum. Es sei ein sehr steiniger Weg gewesen und man habe einen langen Atem benötigt. „Die vielen Prozesstage und die ausführliche Berichterstattung in der Presse darüber waren eine Belastung für unsere ganze Familie. Aber der Beschluss des Oberlandesgerichts zeigt, dass niemand im Internet straflos zur Zielscheibe von Verleumdungen und Beleidigungen werden darf, auch Politiker nicht.“

Der besondere Dank der Krichbaums gelte ihrem Rechtsanwalt Bastian Meyer. Krichbaum: „Leider wurden auch er und seine Familie während der Verhandlungstage und im Nachgang zu den Prozessen zur Zielscheibe der Angeklagten.“

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