Skip to main content

Schriftliche Entscheidung

Exhibitionist erscheint nicht vor Gericht in Pforzheim – Zeugin extra aus Portugal angereist

In Pforzheim hat ein Exhibitionist erneut für Ärger gesorgt, weil er nicht vor Gericht erschienen ist. Eine Zeugin war für den Prozess extra aus Portugal angereist.

Der Germersheimer sollte sich bei einem Verfahren vor dem Pforzheimer Amtsgericht für seine Entblößungen verantworten.
Der Germersheimer sollte sich bei einem Verfahren vor dem Pforzheimer Amtsgericht für seine Entblößungen verantworten. Foto: Edith Kopf

Ein Mann hat sich am 10. Mai vergangenen Jahres in der Bachgasse in Königsbach-Stein vor einer Frau entblößt. Der 28-jährige Germersheimer näherte sich ihr gegen 10.30 Uhr und berührte sich dabei an seinem Geschlechtsteil. Danach ergriff er die Flucht.

Dank einer präzisen Personenbeschreibung trafen die Beamten ihn wenig später in der Königsbacher Straße an und nahmen ihn vorläufig fest.

Obwohl von der Polizei erwischt und festgenommen, blieb das keine Einzeltat. Wenige Wochen später wiederholte sich das Ganze gleich zweimal in kurzem Abstand in Pforzheim. Der Mann wurde erneut erwischt.

Nun sollte sich der Germersheimer bei einem Verfahren vor dem Pforzheimer Amtsgericht für seine Entblößungen verantworten. Staatsanwalt Robert King bezichtigte ihn exhibitionistischer Handlungen in drei Fällen.

Prozess um Exhibitionismus in Pforzheim: schriftliche Entscheidung angekündigt

Der 28-Jährige hatte keine anwaltschaftliche Vertretung benannt. Dass der Platz des Verteidigers zu Beginn der Verhandlung leer blieb, ließ erahnen, dass der Angeklagte nicht erscheinen würde und der angesetzte Prozess damit ausgehen würde wie das Hornberger Schießen. Die von Richterin Moira Landau eingeräumte obligatorische Wartezeit von einer Viertelstunde verlief denn auch ergebnislos.

Die Richterin setzte das Verfahren daraufhin aus. Aus dem Schneider ist der Angeklagte damit aber noch lange nicht. Staatsanwalt Robin King kündigte an, er werde für jede der drei Taten eine dreimonatige Freiheitsstrafe beantragen.

Die daraus errechnete Gesamtfreiheitsstrafe solle auf Bewährung ausgesetzt werden. Dem Vorschlag schloss sich Moira Landau an. Sie werde eine entsprechende, schriftliche Entscheidung treffen, kündigte sie an. Zu einer Verhandlung werde es erst dann kommen, wenn der Angeklagte dagegen Widerspruch einlegt.

Erheblichen Ärger rief das Absetzen des Termins bei den drei geladenen Zeuginnen hervor, die zu den Taten aussagen sollten. Besonders groß fiel der Ärger bei einer zurzeit in Portugal arbeitenden Zeugin aus, die sehr großen Wert auf ihre Aussage gelegt hatte und vergeblich zu der Verhandlung nach Deutschland geflogen war.

nach oben Zurück zum Seitenanfang