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Familientragödie

Nach Mord in Weinbergstraße: Erneuter Prozess beginnt bald in Baden-Baden

Eigentlich wurde die Baden-Badenerin, die im Mai 2022 ihren Mann erstochen hat, schon verurteilt. Doch das Landgericht muss erneut drüberschauen. Bald geht es los.

Tat in der Innenstadt: Ein 56-jähriger Mann soll in der Weinbergstraße von seiner Frau erstochen worden sein.
Tat in der Innenstadt: Ein 56-jähriger Mann wurde im Mai 2022 in der Weinbergstraße von seiner Frau erstochen. Foto: Sarah Reith

Eine Frau greift zum Messer und ersticht ihren Ehemann. So ist es im Mai 2022 in der Weinbergstraße in Baden-Baden geschehen. Ungestraft kommt sie nicht davon: Sieben Monate später wird sie vom Schwurgericht schuldig gesprochen. Die damals 54-Jährige soll für zehn Jahre in Haft.

Doch das wird, so stellt sich schnell heraus, noch lange nicht das Ende des Falls sein. Zwar steht die Schuld der Frau nicht mehr infrage. Doch über das Urteil ist man sich nicht einig. Es wird vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippt.

Erneute Verhandlung um Mord in Baden-Baden beginnt am 25. April im Landgericht

Deshalb muss das Landgericht erneut einen Blick auf den Fall werfen. Der erste Verhandlungstag findet am Mittwoch, 8. Mai, ab 9 Uhr statt.

Geklärt werden soll vor allem eine Frage: Kann die Schuldfähigkeit der Frau gemindert oder gar aufgehoben werden? Und was soll genau mit ihr passieren: Wird sie künftig in einem psychiatrischen Krankenhaus unterkommen?

„Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass die Angeklagte bei der Tat in Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt habe“, schreibt das Landgericht in einer aktuellen Mitteilung. Deswegen habe sich die damals 54-Jährige wegen Mordes strafbar gemacht.

Das Ergebnis: Das Landgericht in Baden-Baden verurteilte die Frau zwar, ordnete jedoch nicht an, dass sie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden solle – weil es nicht sicher feststellen konnte, dass sie sehr wahrscheinlich gefährlich für die Allgemeinheit ist.

Baden-Badenerin leidet nach Corona an psychischer Erkrankung

Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH; der BGH schaute drüber – und beschloss: Die Erwägungen zur Gefährlichkeitsprognose sind lückenhaft.

Rückblick: Im November 2021 erkrankt die Frau aus Baden-Baden schwer an Corona und erleidet eine Lungenembolie. Sie muss mehrere Tage intensivmedizinisch im Krankenhaus behandelt und auch beatmet werden.

Zwar verbessert sich ihr Zustand nach Entlassung aus der Klinik, jedoch entwickelt die Frau die Überzeugung, weiterhin schwer krank zu sein und nur noch kurze Zeit zu leben zu haben. Speziell ihrem Ehemann gegenüber, mit dem sie sich zuvor gut verstanden hatte, verband sie eine Feindseligkeit ihrerseits: Sie fühlte sich nicht hinreichend ernst genommen.

Nun verhandelt das Landgericht neu über die Frage der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Zum ersten Termin sind mehrere Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen.

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