Für reichlich Diskussionen im Ort und darüber hinaus sorgten im Juli 2023 der Brand eines Wohnhauses in Ettlingen. Die Polizei sprach im Nachgang schnell vom Verdacht der versuchten Tötung durch einen damals 29-jährigen Mann.
Jetzt wird der Fall vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt. An diesem Montag ist der erste Verhandlungstag.
Verdächtiger wird in Karlsruhe unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt
Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mitteilt, muss sich der nun 30-jährige Angeklagte vor dem Schwurgericht in Karlsruhe verantworten. Vorgeworfen wird ihm unter anderem versuchter Mord sowie besonders schwere Brandstiftung und schwerer Raub.
Die daraufhin einsetzende Schläfrigkeit und Benommenheit des Mannes soll der Angeklagte dann ausgenutzt haben. Diverse Wertgegenstände habe er aus dem Haus entwendet und das Gebäude danach in Brand gesetzt. Dabei habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte durch das Feuer ums Leben kommt.
Angeklagter wird nach dem Brand am Flughafen Frankfurt gestellt
Im Anschluss habe sich der Angeklagte von einem gerufenen Taxi zum Flughafen in Frankfurt am Main fahren lassen. Dort wurde er gestellt und von der Polizei vorläufig festgenommen.
Etwa eine Stunde, nachdem der Angeklagte das Ettlinger Anwesen verlassen haben soll, erwachte der 54-jährige Mann, schildert die Staatsanwaltschaft weiter. Durch den starken Brandgeruch. Er konnte das Wohnhaus dann noch rechtzeitig verlassen.
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Beim Eintreffen der Einsatzkräfte der Feuerwehr am fraglichen Abend stand das Gebäude bereits in Vollbrand. Diese war um 21.28 Uhr mit Einsatzstichwort „Menschenleben konkret in Gefahr“ alarmiert worden, hatte rund vier Stunden mit der Brandbekämpfung zu tun. Der entstandene Gebäudeschaden belief sich auf etwa 350.000 Euro.
Fünf Verhandlungstage für den Ettlinger Fall
Fünf Verhandlungstage hat das Landgericht angesetzt. Grundsätzlich kann auch bei einem Mordversuch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Auftakt ist an diesem Montag um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal. Dann folgen jeweils ab 9 Uhr Verhandlungstage am 9. und 28. Februar sowie 1. und 11. März.