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Justiz

Prozess um Mordversuch im Pforzheimer Schloßpark eröffnet

Am Dienstag hat der Prozess rund um einen mutmaßlichen Mordversuch im Pforzheimer Schloßpark begonnen. Der Vorsitzende Richter hatte im Vorfeld eine zähe Verhandlung erwartet. Er behielt recht.

Verhandlung: Das Amtsgericht Karlsruhe beschäftigt sich mit dem Fall eines mutmaßlich betrogenen Bordellbesuchers.
Das Amtsgericht Karlsruhe. Foto: Uli Deck / dpa

„Das wird eine zähe Verhandlung werden, das sehe ich schon kommen.“ Mit dieser Einschätzung – schon zu Beginn des Prozesses über einen Mordversuch im Pforzheimer Schloßpark geäußert – lag der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Fernando Sanchez-Hermosilla, richtig.

Der Grund dafür: Gedächtnislücken vor Gericht. Selbst das Opfer, ein 43-jähriger Schlosser, konnte sich nach eigenen Angaben nicht an die Tat erinnern.

Am 30. September vergangenen Jahres war der 43-Jährige an einem schönen Spätsommertag im Schloßpark auf den Angeklagten getroffen. Der hatte ihm ein Küchenmesser mit 15 Zentimeter Klingenlänge unter der rechten Brustwarze in den Brustkorb gerammt, glatt eine Rippe durchtrennt, den Leberlappen durchstoßen und die Bauchhöhle geöffnet, in die sich zweieinhalb Liter Blut ergossen. So lautete die Anklage von Staatsanwalt Harald Lustig. Nach Angaben des behandelnden Arztes in der Helios-Klinik „war es ein Wunder, dass er noch gelebt hat, als er ins Krankenhaus eingeliefert wurde“.

Dass das Opfer eines solch massiven Frontalangriffs den Angreifer nicht bemerkt haben wollte, das verblüffte den Richter gleichermaßen wie den Staatsanwalt. „Es muss doch einen Grund gegeben haben für den Messerstich?“, fragten die beiden ebenso ungläubig wie ergebnislos mehrfach bei dem Hauptzeugen nach.

Doch der bestand darauf, nicht bemerkt zu haben, wer den Stich ausgeführt hatte. „Bisschen Wodka, bisschen Bier“, habe er getrunken, sagte der Mann. Auf Nachfrage des Richters präzisierte er das mit einer halben Flasche Wodka und etlichen Flaschen Bier. Damit war er nur geringfügig weniger alkoholisiert als der Täter selbst, bei dem 2,34 Promille bei der Blutabnahme gemessen wurden und der die Tat auch gestand.

Einem weiteren Zeugen ging es mit seiner Gedächtnisleistung nicht besser. Auch er mochte sich an die Vorgänge kaum mehr erinnern, klagte über Kopfweh und Erinnerungsausfälle. Selbst als ihm Richter und Staatsanwalt das Protokoll der eine Stunde nach der Tat durchgeführten Vernehmung verlasen, änderte sich daran nichts. Bei der Polizei allerdings hatte er ausgesagt, dass er den Angeklagten mit einem blutverschmierten Messer gesehen habe und dass er ihm gedroht habe: „Versteck das Messer, sonst steche ich dich auch ab.“ Auch dass er Angst gehabt habe, „weil es eine kriminelle Bande ist“. Daraus wurde vor Gericht mehrfach „Weiß ich nicht – hab alles vergessen“.

Ein wenig Licht ins Dunkel brachte der letzte Zeuge. Er schilderte, dass das Opfer in den Tagen vorher den Täter immer wieder gehänselt habe, dass ein Streit um einen schlichten, geteilten Döner eskaliert sei, weil das Teilen nicht so recht geklappt habe.

Der Prozess wird am morgigen Donnerstag, 18. März, um 9 Uhr vor dem Landgericht Karlsruhe fortgesetzt. Eigentlich auf vier Verhandlungstage angesetzt, schätzte Richter Sanchez-Hermosilla angesichts der bisherigen Verlaufs die Chance nicht gering ein, dass am Donnerstag schon die Plädoyers gehalten werden können.

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