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Unter Alkoholeinfluss

Radfahrer mit über 2,9 Promille in Pforzheim unterwegs

Ein 37-Jähriger ist am Montag betrunken mit seinem Fahrrad durch Pforzheim gefahren. Trotz eines Sturzes, blieb der Mann unverletzt.

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Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren. (Symbolbild) Foto: N/A

Ein 37-jähriger Fahrradfahrer ist am Montagabend in Pforzheim mit deutlichen Ausfallerscheinungen zu Fall gekommen. Wie die Polizei mitteilte, befuhr der Mann gegen 21.15 Uhr mit seinem Elektrofahrrad die Belfortstraße in Richtung Durlacher Straße entgegen der Fahrtrichtung und stürzte dabei zu Boden. Verletzungen zog er sich keine zu.

Beamte fanden den Fahrradfahrer kurze Zeit später neben seinem Fahrrad sitzend. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,9 Promille. Der 37-Jährige musste anschließend eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Service: Hinweis der Polizei

Ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille begeht auch ein Radfahrender bereits eine Straftat, wenn bei ihm Fahrauffälligkeiten festgestellt werden oder infolge des Alkoholgenusses gar ein Unfall verursacht wird. Ab einem Promillewert von 1,6 (beim Führen eines Kraftfahrzeuges ab 1,1 Promille) wird auch ein Radfahrender grundsätzlich als absolut fahruntüchtig eingestuft. Dem Radfahrenden kann der Führerschein entzogen werden, wenn die Behörde der Ansicht ist, dass er nicht mehr geeignet ist, ein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug zu lenken. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Quelle: https:/ /www.gib-acht-im-verkehr.de/verkehrssicherheit/fahrrad-und-trends/verkehrsregeln -fuer-radfahrende/

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