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Folgen der Abbruchparty

DFB lädt KSC wegen Pyro-Aktion vor das Sportgericht

Lange war Ruhe in der Pyro-Sache des Karlsruher SC, doch unter den Teppich geriet sie beim Deutschen Fußballbund (DFB) nun nachweislich eben doch nicht: Der Dachverband teilte mit, dass es am Donnerstag, den 8. August, ab 12.30 Uhr im Hermann-Neuberger-Haus in Frankfurt zu einer mündlichen Verhandlung der „Sportstrafrechtsache“ gegen den KSC kommen wird.

Besonderes Abschiedsgeschenk: Erlaubte Bengalos im Wildparkstadion.
Feuriger Abschied: Bengalos nach dem letzten Spiel im alten Wildpark am 3. November 2018. Foto: N/A

Lange war Ruhe in der strittigen Pyro-Sache des Karlsruher SC, doch unter den Teppich geriet sie beim Deutschen Fußballbund (DFB) dann eben doch nicht: Der für die Dritte Liga zuständige Dachverband teilte mit, dass es am 8. August ab 12.30 Uhr im Hermann-Neuberger-Haus in Frankfurt zu einer mündlichen Verhandlung in der „Sportstrafrechtsache“ gegen den KSC kommen wird.

Der KSC soll sich dafür verantworten, dass Anhänger aus seinen Reihen im Anschluss an die letzte Drittligapartie im alten Wildparkstadion gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018 etwa 140 Bengalische Feuer kontrolliert abgebrannt haben.

Der spätere Zweitliga-Aufsteiger beharrte stets auf seinem Standpunkt, dass die Pyro-Aktion nicht mehr im Rahmen des Drittligaspiels zu sehen sei, sondern als Schlusspunkt einer davon entkoppelten Veranstaltung zu betrachten war. Auf diesen Umstand hatte Stadionsprecher Martin Wacker die Zuschauer ausdrücklich hingewiesen. Veranstalter der Abbruchparty seien zudem laut Präsident Ingo Wellenreuther die „Supporters“, der Fachverband der KSC-Fans, und nicht der Verein selbst gewesen.

Die "Supporters" hatten sich in einem Schreiben gegenüber dem DFB schon bald nach der Aktion genau in dieser Rolle positioniert. Inwieweit das Sportgericht dieser Argumentationslinie folgen wird, muss sich dann  im August zeigen.

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