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Fans sollen Ermittler unterstützen

Heimspiel gegen St. Pauli: KSC verurteilt Vorkommnisse und stellt Strafanzeige

Nach dem Pyro-Exzess vor dem Spiel gegen St. Pauli im Wildpark hat der KSC Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Bei den Ausschreitungen gab es Verletzte.

Karlsruher Fans entzünden vor Spielbeginn Rauchbomben wodurch das Stadion eingenebelt wird.
Rauchschwaden vernebeln vor dem Spiel gegen St. Pauli das Stadion. Foto: Uli Deck/dpa

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wurden durch das Abbrennen von Pyrotechnik am Samstag auf der Südtribüne zehn Personen verletzt. Neun Personen erlitten eine Rauchgasvergiftung, eine Person erlitt Verbrennungen, teilte der KSC am Dienstag in einer Presseinformation mit.

Mittlerweile konnte der KSC weitere Informationen zu den Vorkommnissen sammeln und mit unterschiedlichen Ansprechpartnern sprechen. Neben dem engen Austausch mit den Behörden fand bereits ein ausführliches Gespräch mit dem Fanprojekt und den Supporters statt.

Darüber hinaus wurde ein kurzfristiger Termin mit der organisierten Szene vereinbart, um dieser zu ermöglichen, Ihre Sicht darzulegen., teilte der Verein weiter mit.

KSC-Geschäftsführer Michael Becker: Rote Linie übertreten

„Das Ausmaß der Geschehnisse und insbesondere das Verletzen von Personen stellt für uns das Übertreten einer roten Linie dar. Wir verurteilen die Aktion auf das Schärfste und distanzieren uns hiervon“, so Geschäftsführer Michael Becker. „Wir haben deshalb eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und unterstützen die Behörden bei ihren Ermittlungen uneingeschränkt.“

Weitere Auskünfte will der Verein laut der Mitteilung derzeit nicht geben. „Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der laufenden Ermittlung derzeit keine weiteren Informationen veröffentlichen können. Sobald sich ein neuer Sachstand ergibt, werden wir weitere Maßnahmen einleiten und dementsprechend informieren“, wird Becker weiter zitiert.

Der KSC appelliert an alle Fans, die Ermittlungen ebenfalls zu unterstützen und sachdienliche Hinweise an die ermittelnden Behörden weiterzugeben.

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