Ob Martin Müller beim Fußball-Zweitligisten Karlsruher SC in das Amt des Vizepräsidenten zurückkehren wird, entscheidet sich an diesem Freitag. Dann wird die 21. Zivilkammer am Landgericht Karlsruhe über einen eingebrachten Antrag auf einstweilige Verfügung urteilen.
Diesen Antrag im Wege eines Eilverfahrens hatte das KSC-Mitglied Peter Joas gestellt, um die rechtliche Wirkung der Mitgliederversammlung vom 29. Februar bis zu einem rechtskräftigen Urteil in einem Hauptsacheverfahren aufheben zu lassen.
Landgericht Karlsruhe verkündet Entscheidung am 5. April
Die zuständige Kammer unter Vorsitz der Richterin Christina Walter kündigte am Dienstag am Ende einer über zweistündigen Verhandlung mit Stellungnahmen und Anhörung der Parteien ihre Entscheidung für die Woche nach Ostern an.
Allerdings ließen die von der Richterin vorgebrachten Bewertungen der Kammer keine Ansätze dafür erkennen, dass diese dem Antrag stattgeben wird. Das dürften die im Saal anwesenden Holger Siegmund-Schultze als KSC-Präsident und Michael Becker als Geschäftsführer und „besonderer Vertreter“ nicht anders wahrgenommen haben.
Der Antragsteller Joas hatte das Zustandekommen, Form und Umsetzung der Mitgliederversammlung vom 29. Februar als unrechtmäßig beanstandet. Eine Vielzahl von Punkten, die dessen Anwalt Matthias Dau anführte, wurden von der Kammer aufgegriffen und bewertet.
Müller war bei jener außerordentlichen Versammlung von 1.640 der 2.695 mitstimmenden KSC-Mitglieder nach zweieinhalbstündiger Aussprache aus dem Amt gewählt worden. Das entsprach einer Mehrheit von knapp 61 Prozent.
Dabei kam sie zu der Auffassung, dass nach der ihr bekannten Sachlage in keinem der angeführten Fälle Verstöße gegen Gesetzes- und Satzungswille oder auch Formfehler zu beanstanden wären. Bei der Versammlung war Vizepräsident Müller „aus wichtigem Grund“ abgewählt worden.
Eine Palette an Beanstandungen
Die Palette der vom Gericht zu behandelnden Themen betraf unter anderem die Rechtmäßigkeit des Antragsgrunds selbst, die Kompetenzen des Mitgliederrats vor und bei der Einladung zur Versammlung, deren Umsetzung im rein virtuellen Format sowie die Leitung durch den stellvertretenden Wahlausschussvorsitzenden.
Der KSC-Anwalt Nikolai Jakovou von Deloitte (Düsseldorf) widersprach dem Vorwurf Daus, wonach die Argumentationslinien des KSC an mehreren Stellen Unschärfen aufwiesen („Das ist mir alles ein bisschen zu hemdsärmelig“).
Vielmehr sehe die KSC-Seite gerade mit Blick auf die Frage zu den Schuldanteilen Müllers an den zerrütteten Verhältnissen auf Führungsebene einem möglichen Hauptsacheverfahren entspannt entgegen. „Wir haben jede Menge Dinge, die wir im Hauptsacheverfahren vortragen könnten“, kündigte Jakovou an. „Wir müssen dann halt schmutzige Wäsche waschen“.