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"Feiertagsfreigabe" der FSK

Diese Filme dürfen an Karfreitag nicht im Kino laufen

Am Karfreitag sind laute Partys verboten: Tanzverbot! Aber wussten Sie, dass an den stillen Feiertagen nicht nur das Tanzen, sondern auch manche Filme verboten sind? Mehr als 700 Titel umfasst die Liste der nicht feiertagsfreien Filme. Da verstecken sich auch Filme, bei denen man sich wundern muss…

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"Die Feuerzangenbowle" mit Heinz Rühmann durfte bis 1980 an stillen Feiertagen nicht im Kino gezeigt werden. Foto: N/A

„Nachts, wenn die Zombies schreien“, „Jungfrau unter Kannibalen“, „Horrorsex im Nachtexpress“ oder "Kursaison im Dirndlhöschen“: Bei den meisten Filmen ohne sogenannte Feiertagsfreigabe verrät schon der Titel genug: Diese Streifen dürfen an den sogenannten „stillen Feiertagen“ – dazu zählt beispielsweise der Karfreitag – nicht im Kino aufgeführt werden.

Grundlage sind Regelungen der Ländergesetze, die besagen, dass Filme, die dem ernsten Charakter dieser Feiertage widersprechen oder religiöses Empfinden verletzten, nicht öffentlich aufgeführt werden dürfen. Seit 1952 kümmert sich die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden darum, welche Filme eine Freigabe für Feiertage bekommen und welche nicht – das ist die gleiche Gesellschaft, die auch über die Altersfreigabe von Filmen entscheidet. Allerdings finden sich in der Liste der verbotenen Filme auch einige Streifen, die eher irritieren.

Diese Filme dürfen an Karfreitag nicht im Kino gezeigt werden

Für eine Handvoll Dollar

"Für eine Handvoll Dollar" (1964) mit Schauspielstar Clint Eastwood in der Hauptrolle gilt als einer der besten und wichtigsten Italo-Western. An Karfreitag schauen Filmfans aber in die Röhre: "Für eine Handvoll Dollar" hat keine Feiertagsfreigabe.

Mad Max

Auch der postapokalyptische Rachefilm "Max Max" (1980) über einen wütenden Polizisten (gespielt von Mel Gibson) hat keine Feiertagsfreigabe erhalten.

Batman hält die Welt in Atem

Batman ist eine der berühmtesten Comichelden der Welt, seine Geschichten wurden schon mehrfach verfilmt. "Batman hält die Welt in Atem" von 1966 ist wohl die harmloseste Verfilmung des Stoffes - aber gleichzeitig die einzige, die an stillen Feiertagen nicht im Kino gezeigt werden darf. Wie würde Robin sagen? "Heilige Feiertagsfreigabe, Batman!"

Das Leben des Brian

Die Religions-Parodie "Das Leben des Brian" der britischen Komikertruppe Monty Python von 1980 wird bis heute von Fans vergöttert und von den Kirchen kritisiert. Da wundert es nicht, dass der Film keine Feiertagsfreigabe erhalten hat.

"Eis am Stiel" und "Police Academy"

"Eis am Stiel" ist eine schlüpfrige Erotik-Komödien-Reihe aus Israel. Wenig verwunderlich, dass die Teenie-Filmchen keine Feiertagsfreigabe erhalten haben. Warum aber nur Teil 3, Teil 6 und Teil 7 auf der Liste stehen - und alle anderen Filme der Reihe nicht - ist nicht ganz klar. Ähnlich ist es übrigens mit der Polizei-Komödie "Police Academy": Teil 1, 2 und 4 stehen auf der Liste - die anderen Teile nicht.

Saw IV

Saw IV macht in der Liste Sinn – der Horrorfilm ist für seine Brutalität bekannt. Überhaupt sind auf der Liste sehr viele bekannte Horrorfilme vertreten: "Nightmare - Mörderische Träume",  "Texas Chainsaw Massacre", "Freitag der 13." und "Halloween" sind mit dabei. Warum aber "Saw 4" keine Feiertagsfreigabe erhalten hat, alle anderen Teile der Reihe aber schon - wir wissen es auch nicht.

Conan – Der Barbar

Der Barbaren-Abenteuerfilm mit dem muskulösen, schwertschwingenden Arnold Schwarzenegger in der Hauptrolle darf an Karfreitag nicht im Kino gezeigt werden.

Ghostbusters – Die Geisterjäger

Die Science-Fiction-Komödie "Ghostbusters" gilt als Kultfilm aus den 80ern. In Deutschland darf der Film an Karfreitag nicht im Kino laufen - die Fortsetzung "Ghostbusters 2" aber schon.

Auch "Heidi" nicht erlaubt

Dass brutale Horrorfilme, Religions-Parodien wie der britische Kultfilm „Das Leben des Brian“ oder anstößige Sexfilme an stillen Feiertagen nicht im Kino gezeigt werden sollen, mag ja noch Sinn ergeben. Aber was ist denn an „Heidi“, „Didi Hallervorden – Alles im Eimer“ oder „Max und Moritz“ so anstößig? Alle diese Filme sind nicht feiertagsfrei. Der Grund ist simpel und hat nichts mit den Filmen an sich zu tun: „Die Freigabe für die Feiertage muss beantragt werden“, sagt Peter Kaun, Sprecher der FSK, im Gespräch mit bnn.de. Wenn diese Freigabe nicht beauftragt wurde, beispielsweise, weil der Film gar nicht im Kino gezeigt wird, dann werde der Film als nicht freigegeben geführt – das sei beispielsweise bei dem Zeichentrickfilm „Heidi in den Bergen“ der Fall.

Auch der Filmklassiker „Die Feuerzangenbowle“ mit Schauspiellegende Heinz Rühmann war einmal auf der Liste: 1954 wurde der Film ab zwölf Jahren freigegeben und die Aufführung wegen des „lustspielhaften Charakters“ an stillen Feiertagen verboten. 1980 wurde der Film erneut geprüft, die Altersbeschränkung auf sechs Jahre gesenkt und die Feiertagsfreigabe erteilt.

2018 nur ein Film nicht freigegeben

Inwieweit die Feiertagsfreigabe echte Filmfans heute überhaupt noch betrifft, ist sowieso fraglich: Die Freigabe bezieht sich nur auf öffentliche Aufführungen im Kino – Fernsehsendungen, Filme auf DVD oder Bluray oder Streamingdienste wie Netflix werden nicht beachtet. Auch hat die Zahl der nicht freigegebenen Filme stetig abgenommen. Bis in die 70er-Jahre wurde mehr als die Hälfte der Filme nicht für stille Feiertage freigegeben, 2015 war es nur noch ein mickriges Prozent. Und 2018 wurde von 549 geprüften Filmen nur ein einziger Film als nicht feiertagsfrei eingestuft – der Horror-Killerfilm „Strangers – Opfernacht“. „Wenn man es genau nimmt, wäre hier der Gesetzgeber gefragt“, sagt FSK-Sprecher Peter Kaun. „Eigentlich müsste mal geklärt werden, inwieweit die Feiertagsfreigabe noch zeitgemäß ist.“

Im Kinobetrieb spielt die Feiertagsfreigabe heutzutage kaum eine Rolle: "Bei uns gab es da bisher noch nie ein Problem, ich habe auch noch nie von einem Vorfall gehört", sagt Nikolas Geiger, Betreiber des Cineplex und des Rex-Filmpalasts in Pforzheim. "Zum Glück nicht", fügt er lachend hinzu.

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