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Verdacht der versuchten Tötung

Nach Angriff mit Samurai-Schwert in Bad Herrenalb: Mann in psychiatrischer Klinik untergebracht

Gegen den Mann, der in Bad Herrenalb am Mittwoch Polizeibeamte angegriffen hatte, ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts der versuchten Tötung. Ein schwer verletzter Beamter befindet sich noch im Krankenhaus.

Ein Mann hatte in Bad Herrenalb mehrere Polizisten mit einem Schwert angegriffen.
Ein Mann hatte in Bad Herrenalb mehrere Polizisten mit einem Schwert angegriffen. Foto: Jens Büttner/dpa/Symbolbild

Nach dem Angriff auf Polizeibeamte mit einem Samurai-Schwert am Mittwochmorgen in Bad Herrenalb ist der 50-jährige mutmaßliche Täter in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen. Der Mann, der psychisch krank sein soll, hatte sich in seiner Wohnung im Gaistaler alten Schulhaus gewaltsam seiner Festnahme widersetzt. Dabei verletzte er einen Polizisten schwer – obwohl der ein Schutzschild trug.

Zwei Schwertschläge des Mannes hätten 30 Zentimeter tiefe Einschnitte in dem Schutzschild hinterlassen, schildert Frank Otruba vom Polizeipräsidium Pforzheim, ein weiterer traf den 57-jährigen Polizisten am Arm. Der Schlag hatte eine solche Wucht, dass ein Knochen brach. Zweimal musste der Beamte am Mittwoch im Krankenhaus notoperiert werden, berichtet Otruba. Ob er bleibende Schäden davontragen werde, könne man noch nicht sagen. „Teile der Finger spürt er wohl. Das ist ein gutes Zeichen.“

Man könne von Glück reden, dass die insgesamt acht Beamten, die zu der Festnahme des stadtbekannten Mannes kamen, sich zusätzlich geschützt hatten. „Es hätte noch ein heftigeres Blutvergießen geben können“, sagt Otruba. Zwei Polizisten wurden leicht verletzt, sie wurden vor Ort ambulant behandelt. Die Einsatzkräfte vom Polizeirevier Calw hatten damit gerechnet, dass der Mann gewalttätig reagieren würde. Wegen Körperverletzungsdelikten lag ein Unterbringungsbeschluss in der Psychiatrie gegen ihn vor.

Die Kriminalpolizei Calw hat nach dem Vorfall am Mittwoch Ermittlungen wegen des dringenden Verdachts der versuchten Tötung aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Tübingen erklärt auf Nachfrage, dass die Verfahren (Körperverletzung und versuchte Tötung) vor dem Landgericht Tübingen voraussichtlich „einheitlich angeklagt oder zumindest dort zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden”.

Wann dies der Fall sein wird, sei noch nicht absehbar. „Zunächst ist der Beschuldigte durch einen Sachverständigen umfassend psychiatrisch zu begutachten.”

Der Besitz eines Samurai-Schwerts mit scharfer Klinge sei im Übrigen nicht verboten, erklärt Kriminalhauptkommissar Otruba. Nur das Mitführen in der Öffentlichkeit sei nicht erlaubt.

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