Skip to main content

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz

„Ich fühle mich sicherer“: Das sagen Fahrgäste in der Ettlinger Bahn zur verschärften Maskenpflicht

Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, muss ab 25. Januar eine medizinische Maske tragen. Die einfachen Alltagsmasken aus Stoff genügen nicht mehr. Einige Fahrgäste fühlen sich dadurch sicherer, mancher übt aber auch Kritik.

Kein Zutritt ohne Maske: An diese Schilder an den Türen von Straßenbahnen hat man sich schon gewöhnt. Künftig reicht eine einfacher Mund-Nasen-Schutz nicht mehr aus. Es muss schon eine medizinische Maske sein.
Kein Zutritt ohne Maske: An diese Schilder an den Türen von Straßenbahnen hat man sich schon gewöhnt. Künftig reicht eine einfacher Mund-Nasen-Schutz nicht mehr aus. Es muss schon eine medizinische Maske sein. Foto: Julia Trauden

Farbenfrohe und wild gemusterte Alltagsmasken konnte man noch im Frühjahr und Sommer in Bussen und Bahnen bewundern, inzwischen sind die ausgefallenen Modelle eher selten. Es überwiegen schlichte, eintönige Mundbedeckungen, viele davon OP-Masken und FFP2-Masken. Funktionalität gewinnt gegen Kreativität - und so sollte es auch sein. Denn im öffentlichen Verkehr sollen nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz nur noch medizinische Masken erlaubt sein. Einfacher Stoff genügt nicht mehr, wer mitfahren will, muss eine OP-Maske, FFP2-Maske oder KN95/N95-Maske tragen.

Nicht alle tragen die Masken richtig

Johanna Stamm, die jeden Tag fast vier Stunden in der Bahn verbringt, findet die neue Regelung wirklich gut. „Ich fühle mich damit sicherer“, sagt die Studentin, die gerade ein Praxissemester an einer Ettlinger Förderschule absolviert und dafür jeden Tag von Heidelberg anreist. Heute trägt die 23-Jährige, die gerade ihren letzten Wegabschnitt in der S11 zurücklegt, nur eine einfache OP-Maske. „Mein Vorrat an FFP2-Masken ist aufgebraucht“, sagt sie. Bei der Maskenpflicht seien die Menschen generell diszipliniert, sagt Stamm - „aber heute Morgen habe ich schon drei oder vier Leute gesehen, die sie unter der Nase hängen hatten“.

Fahrgäste mit OP-Masken in der S11 von Ettlingen nach Ittersbach.
Bei vielen schon Standard: Die blauen OP-Masken, die neben FFP2 und KN95/N95 weiterhin in Bussen und Bahnen zulässig sind. Die verschärfte Maskenpflicht greift voraussichtlich ab 25. Januar. Foto: Julia Trauden

Abstand halten ist kein Problem

Stamm nutzt die Zeit in der Bahn, um etwas zu arbeiten: Den Laptop auf den Knien, den Rucksack mit den restlichen Unterrichtsmaterialien auf dem Nebensitz. Platz genug hat sie: Die S11, die morgens gegen 9 von Karlsruhe nach Ettlingen fährt, ist nur gering besetzt, Abstand halten ist kein Problem. Abends gegen 18 Uhr, im Feierabendverkehr, ist mehr los. Dicht an dicht sitzen die Passagiere jedoch nicht.

Pendler ist auf die Bahn angewiesen

Thomas Wittmann hat nur seinen Schal über die Nase gezogen. So beschlägt seine Brille nicht so sehr, sagt er. Sobald die verschärfte Maskenpflicht greift, was laut Landesverordnung am 25. Januar der Fall ist, werde er aber auf die FFP2-Masken oder OP-Masken umsteigen. Er hat auch keine Wahl, denn er ist auf die Bahn angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Jeden Tag pendelt der 61-Jährige von Karlsruhe nach Ettlingen.

Arbeitgeber gibt Masken an Angestellte aus

Von seinem Arbeitgeber bekommt Felix Seifert künftig eine medizinische Maske gestellt. Aktuell trägt der 30-Jährige noch eine einfache aus Stoff. Seifert arbeitet als Koch im Schwitzer’s Hotel in Waldbronn, ist ebenfalls auf die Bahn angewiesen. „Manchmal fahre ich auch mit dem Fahrrad“, sagt er, aber das sei wetterabhängig. Auch er fühle sich sicherer, wenn alle Fahrgäste besser schützende Masken tragen.

Dass ich verpflichtet werde, mich selbst zu schützen, geht mir etwas zu weit.
Christian Hartjes, Fahrgast aus Ettlingen-Schöllbronn

Christian Hartjes aus Schöllbronn sieht die verschärfte Maskenpflicht kritisch. Dass man ihm vorschreibe, andere zu schützen, finde er ja in Ordnung, „aber dass ich verpflichtet werde, mich selbst zu schützen, geht mir etwas zu weit“, sagt der 68-Jährige. Zudem seien die FFP2-Masken dafür, dass man sie nur wenige Stunden tragen kann, relativ teuer.

Auslaufmodell: Einfache Stoffmasken wie dieser junge Mann sie trägt, sind künftig nicht mehr in Bussen und Bahnen erlaubt.
Auslaufmodell: Einfache Stoffmasken wie dieser junge Mann sie trägt, sind künftig nicht mehr in Bussen und Bahnen erlaubt. Foto: Julia Trauden

Tatsächlich dienen die FFP2-Masken nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte primär dem Eigenschutz. Die ebenfalls zulässigen und billigeren OP-Masken sind jedoch vorrangig für den Fremdschutz entwickelt.

Kontrollen durch KOD, Polizei und Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe

Bei der Überprüfung der verschärften Maskenpflicht werde man auf die bewährte Strategie setzen, erklärt der Sprecher der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), Nicolas Lutterbach. Das bedeute, dass der Kommunale Ordnungsdienst zusammen mit der Polizei und Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe über die Einhaltung wacht. Ob es wie in Bayern, wo die verschärfte Maskenpflicht seit 18. Januar gilt, eine Kulanzwoche ohne Bußgelder geben wird, konnte Lutterbach im BNN-Gespräch noch nicht sicher sagen. Die Landesregierung machte dazu bislang keine Angaben.

95 Prozent halten sich an die Maskenpflicht

„Die Maskendisziplin ist nach wie vor sehr hoch“, bewertet er die aktuelle Situation in den Bussen und Bahnen der AVG. Bei Schwerpunktkontrollen im Herbst in Zusammenarbeit mit der Polizei hätten „95 Prozent das sehr gut befolgt“. Die Auslastung der Bahnen liege aktuell bei knapp 50 Prozent im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten. Im März und April sei der Einschnitt härter gewesen: Damals sanken die Fahrgastzahlen um 75 bis 80 Prozent.

Maskenpflicht

Laut Coronaverordnung müssen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs sowie an Bahn- und Bussteigen ab 25. Januar medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10), FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) oder KN95/N95-Masken. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang