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Verkehrsberuhigt Stichstraße geplant

Malsch billigt Bebauungsplan für Florianstraße/Neuwiesenstraße

Viele Jahre lang hat es mit der Umsetzung nicht geklappt. Jetzt geht das Mischwohngebiet am westlichen Ortsende von Malsch in die nächste Phase.

Als Privatweg erhalten und nicht verbreitert wird eine Sackgasse in dem Gebiet „Florian-/Neuwiesenstraße“. Nach der 51. Änderung beschloss der Gemeinderat nun die erneute Offenlage.
Als Privatweg erhalten und nicht verbreitert wird eine Sackgasse in dem Gebiet „Florian-/Neuwiesenstraße“. Nach der 51. Änderung beschloss der Gemeinderat nun die erneute Offenlage. Foto: Sabine Röwer

Eine fast schon unendliche Geschichte ist der Bebauungsplan (B-Plan) „Florian-/Neuwiesenstraße“, für den jetzt der Gemeinderat den städtebaulichen Entwurf billigte und die erneute Offenlage beschloss.

Berücksichtigt wurde, seit der B-Plan 2012 im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden war, die 51. Änderung. Mit der Hoffnung, endlich einen Knopf an das Thema machen zu können, führten Bürgermeister Markus Bechler (Freie Wähler) und Klaus Litzow, Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Umwelt, in die davor im Technischen Ausschuss ausführlich erläuterten Änderungen ein.

Zugute kommt der Kommune, dass sich seit 2012 die Baunutzungsverordnung des Bundes geändert hat. So gibt es dort seit einigen Jahren neben Wohn- und Mischgebieten unter anderem auch sogenannte „Mischgebiete dörfliches Wohnen“ (MDW).

Beibehalten wird der von der Neuwiesenstraße abzweigende Privatweg

Derart soll auch der am Ortsende liegende Bereich in der Nähe der Sézanner Straße und des Bauhofs eingeordnet werden, wo dann nicht so strenge Lärmschutzvorgaben wie in einem Wohngebiet gelten. So ist tagsüber ein Schallpegel von 60 statt 55 Dezibel gegenüber einem reinen Wohngebiet und nachts einer von 45 statt 40 Dezibel erlaubt.

Dadurch besteht auch nicht mehr die Gefahr, dass es etwa durch die Streufahrzeuge des Bauhofs, die im Winterdienst bereits frühmorgens ausrücken, zu laut wird. Nicht mehr notwendig ist dort daher die zunächst angedachte Lärmschutzwand, für die über 80.000 Euro hätten investiert werden müssen, die auf die Eigentümer umgelegt worden wären.

Beibehalten und nicht verbreitert wird nach der 51. Änderung des B-Plans auch der von der Neuwiesenstraße abzweigende Privatweg. Stattdessen ist parallel dazu eine neue Straße geplant, die einseitig bebaut werden kann.

Unter anderem ist in dem Gebiet eine veränderte verkehrsberuhigt Stichstraße mit einer Anlage zum Sammeln und Verwenden von Regenwasser geplant.

Bis Häuser gebaut werden, könnte es noch lange dauern

Beschlossen wurde die auch vom TA mehrheitlich empfohlene erneute Offenlage mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen von BfU/Grüne.

In der Diskussion meinte Michael Kunschner (Freie Wähler), dass es nach Fertigstellung der geplanten Straße wahrscheinlich noch immer bis 2026 dauern werde, bis Häuser gebaut werden können.

Während er anmerkte, dass fünf Dezibel „schon ein Wort“ sind, wies Ellen Hackstein (BfU/Grüne) darauf hin, dass man bei zehn Dezibel mehr von einer Verdoppelung des Schallpegels spricht. Dass die Anwohner durch die neue Lärmgrenze in diesem Gebiet auch weiterhin ihren Freizeitbeschäftigungen wie Holz machen frönen könnten, erklärte Hermann Geiger (CDU).

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