Im vergangenen Jahr sorgte die Forderung von Forst Baden-Württemberg, für die Benutzung des Fußwegs durch den Staatswald von Burbach zum Bahnhof Marxzell eine Gebühr zu erheben, für erhebliche Irritationen und Unverständnis im Marxzeller Gemeinderat.
Er lehnte die Unterzeichnung des Vertrags vehement ab und beauftragte die Verwaltung, mit ForstBW einige offene Fragen dazu zu klären.
„Bis auf das noch offene Thema Verkehrssicherungspflicht konnten im Gespräch alle Punkte für uns zufriedenstellend geklärt werden, eine jährliche Nutzungsgebühr entfällt“, informierte Bürgermeisterin Sabrina Eisele (CDU).
Weg in Marxzell wird seit Jahrzehnten von Fußgängern benutzt
Der etwa 1,50 Meter breite Weg ist asphaltiert, hat an Steilstellen einen Handlauf, der allerdings reparaturbedürftig ist.
Die Gemeinde hat einst auch die Beleuchtung installiert. Benutzt wird er seit Jahrzehnten ausschließlich von Fußgängern, bei Schneelage im Winter übernimmt die Gemeinde Marxzell den Räumdienst.
„Derzeit klären wir noch mit ForstBW, ob gegen Kostenersatz die Verkehrssicherung von deren Seite übernommen wird, andernfalls fragen wir beim Landratsamt Karlsruhe an, ob dies im Rahmen der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes durch den örtlichen Revierleiter übernommen werden kann“, erläuterte Kämmerer Jürgen Germann.
Seines Erachtens könne man den Gestattungsvertrag in der jetzt vorliegenden Form unterschreiben.
Verkehrssicherung bleibt weiter Thema
„Für welche Wege braucht man überhaupt einen Vertrag, laufen wir nicht Gefahr, dass wir jetzt bei ForstBW ein Fass ohne Boden aufmachen“, wollte Jürgen Mäurer (Freie Wähler) wissen.
„Normale Waldwege sind ausgenommen, es geht jetzt rein um den Fußweg in Burbach und zusätzlich den Fußweg von Schielberg nach Frauenalb“, erklärte Kämmerer Germann.
Die Verkehrssicherung sei bei diesen Wegen eine strengere, als bei normalen Waldwegen, erläuterte dazu Bürgermeisterin Eisele. Bislang habe es keine Regelung speziell für die Verkehrssicherung gegeben.
Einstimmig gab der Gemeinderat sein Votum für den Abschluss des Gestattungsvertrags ab, fällig wird jetzt einzig eine Verwaltungskostenpauschale von einmalig 200 Euro. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren.