Wie viel Möblierung darf in der Altstadt sein und wie soll sie aussehen? Die Frage beantwortet in Ettlingen seit vielen Jahren eine Gestaltungsrichtlinie, an die sich Gastronomen, Dienstleister und Handel zu halten haben. Das Problem dabei: Vielen war sie zu restriktiv.
Dialog zwischen Innenstadtakteuren und Verwaltung
Auf Anregung der Ettlinger Werbegemeinschaft, dem Zusammenschluss der Gewerbetreibende im Zentrum, gab es in den zurückliegenden Monaten einen regen Dialog zwischen den Innenstadtakteuren und der Stadtverwaltung, wie die künftige Möblierung denn ausschauen soll.
Mit von der Partie waren zudem die Dehoga, die Arbeitsgruppe barrierefreies Ettlingen, der Jugendgemeinderat und der Seniorenbeirat.
Im Ergebnis liegt jetzt eine Neufassung der Gestaltungsrichtlinie vor, die der Ettlinger Gemeinderat jüngst ganz offiziell abgesegnet hat. „Unser Ziel war es, eine Balance zwischen hochwertigem Erscheinungsbild der Altstadt und Bedürfnissen von Gastronomie und Handel zu erreichen“, sagt Sabine Süß vom Stadtmarketing.
Zeitlich begrenzte Aktionsflächen vor den Ettlinger Geschäften möglich
Möglich sei jetzt beispielsweise, ein dekoriertes Fahrrad ans Schaufenster zu stellen, Waren in Holzkörben ansprechend zu präsentieren oder auch kleine Bistro-Tischchen mit Stühlen zum kurzen Verweilen aufzustellen. Kundenstopper können für zeitlich begrenzte Aktionsflächen beim Stadtmarketing ausgeliehen werden – auch hier legt man Wert auf möglichst einheitliches Aussehen – Holz, Schiefertafel, Kreideschrift.
Die Größe der Aktionsfläche darf maximal drei auf zwei Meter betragen. Verkaufsstände vor dem Haus, Kleiderstangen und ähnliche Artikel müssen grundsätzlich aus Holz und Metall sein. Plastik ist verpönt.
Das gilt auch für die Außenbestuhlung in der Gastronomie: „Hier möchten wir keine Plastik-Gartenstühle“, so Sabine Süß. Einheitliche Pflanzkübel, die die Altstadt attraktiv machen, gibt es von der Stadt als Serviceleistung – hier müssen beim Platzieren ausreichende Abstände eingehalten werden, um Fußgänger nicht zu behindern.
Farbpalette bei den Sonnenschirmen
Was die Sonnenschirme betrifft, so lässt die Stadt eine Farbpalette zwischen weiß und grau zu. Werbeaufdrucke, etwa von Brauereien, sind nicht zulässig und „Volants wollen wir ebenfalls nicht mehr“, erklärt Süß. Und zwar deshalb, weil die Hausfassaden weitgehend sichtbar bleiben sollen. Grundsätzlich müssen die Sonnenschirme aus Sicherheitsgründen in Bodenhülsen aufgestellt werden. Von der Größe her dürfen Schirme eine Fläche von vier mal vier Meter nicht überschreiten.
Sabine Süß bezeichnet die neue Gestaltungsrichtlinie als „moderner und zeitgemäßer“. Das Stadtmarketing hoffe daher auch auf weniger Konflikte.
Christian Rissel, Chef der Werbegemeinschaft, ist mit der überarbeiteten Richtlinie „durchaus zufrieden“. Der Handel könne, so habe er es jedenfalls vernommen, „gut damit leben“. Die Geschäfte seien ja einerseits daran interessiert, dass die Optik in der Altstadt stimme und viele Menschen kämen, andererseits bräuchten sie aber auch Spielraum, um draußen für sich und ihre Produkte zu werben.
Das war ein demokratischer Prozess.Christian Rissel
Chef der Werbegemeinschaft
Rissel lobt ausdrücklich den „demokratischen Prozess“, der zu der neuen Richtlinie geführt habe. Ähnlich die Postion von Nikola Kovacic, Sprecher der Gastronomen. Man sei „im Großen und Ganzen einverstanden“, sei zudem froh, dass Veränderungen „nicht im Hauruckverfahren“ erfolgen, sondern Zeit eingeräumt werde.
Problematisch sei für manchen Wirt der geforderte Abstand zwischen Pflanzen und Schirmen in der Außenbewirtschaftung. „Da bin ich gespannt, wie das in der Praxis gelöst wird.“