Auch in Baden-Württemberg haben Landwirte für Montag zahlreiche Protestaktionen gegen die Sparpläne der Bundesregierung angekündigt. So sollen etwa Auffahrten der A5 und A8 oder das „Karlsruher Dreieck“ in Bretten blockiert werden. Diese Aktionen werden sich vermutlich massiv auf den Verkehr und somit auch auf den Schulweg auswirken.
Das Kultusministerium Baden-Württemberg weist deswegen in einer Mitteilung darauf hin, dass dennoch am 8. Januar die Schulpflicht gilt und regulärer Unterricht stattfindet. Es empfiehlt, Staus möglichst einzukalkulieren.
Bauernprotest: Schüler gelten als entschuldigt, wenn sie nicht in die Schule kommen können
Allerdings heißt es in der Mitteilung weiter: „Schülerinnen und Schüler, die wegen Ausfällen des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs nicht zur Schule kommen können und nicht über alternative Fahrtmöglichkeiten verfügen, dürfen dem Präsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben.“
In diesem Fall sei die Schule unmittelbar darüber zu informieren. Schülerinnen und Schüler gelten unter diesen Voraussetzungen als entschuldigt (§2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung).
Nachrichten via WhatsApp
Das gelte auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler infolge des Warnstreiks oder Einschränkungen im öffentlichen Verkehr nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.