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Auf das Schild achten!

Car-Sharing-Parkplätze in Karlsruhe: Falschparker können ab Oktober abgeschleppt werden

Das Parkplatz-Schild für Car-Sharing-Stellplätze ist noch relativ unbekannt. Allerdings gibt es Strafen, wenn man dort unerlaubterweise parkt. Die Stadt Karlsruhe plant eine Übergangsphase für unwissende Parksünder.

Ein Parkplatz, ja, aber für wen: Die Schilder für Car-Sharing-Stellflächen im öffentlichen Raum haben sich noch nicht durchgesetzt.
Ein Parkplatz, ja, aber für wen: Die Schilder für Car-Sharing-Stellflächen im öffentlichen Raum haben sich noch nicht durchgesetzt. Foto: Gerhard Wolff

Ein weißes Schild, in der Mitte ein geteiltes Auto, in den Ecken vier Personen: Das ist das Schild, mit dem Parkplätze für Carsharing-Autos gekennzeichnet wird. Wer auf solchen Parkplätzen einfach so sein Auto abstellt, riskiert eine Strafe. Im schlimmsten Fall kann das Auto sogar abgeschleppt werden. Das Problem: Viele Karlsruher kennen diese Schilder gar nicht und wissen nicht, was sie bedeuten.

50 dieser Schilder markieren im gesamten Stadtgebiet insgesamt 100 Car-Sharing-Stellplätze. Da das Schild noch relativ unbekannt ist, plant das Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramt nach Inkrafftreten des neuen Bußgeldkatalogs eine sanfte Übergangszeit. Für Falschparker gibt es dann neben dem Verwarnungsgeld einen Hinweiszettel, kündigt Bürgermeister Albert Käuflein (CDU) an.

Derzeit zahlen Falschparker auf Car-Sharing-Plätzen zehn Euro Verwarngeld. „Mehr lässt der aktuelle Bußgeldkatalog nicht zu“, erläutert Käuflein. „Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges müssen Falschparkende zukünftig mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen“, sagt der Bürgermeister weiter. Konkret sehe der Gesetzgeber dann ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor.

Die Übergangszeit läuft im Oktober 2021 dann ab. Spätestens dann können falsch geparkte Fahrzeuge auch abgeschleppt werden. Also Achtung - und Verkehrsschilder büffeln...

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