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Auch Landkreis schließt viele Grillplätze

Karlsruher Grillplätze wegen hoher Waldbrandgefahr ab sofort geschlossen

Wegen der anhaltenden Wärme und Trockenheit sowie der dadurch sehr hohen Waldbrandgefahr untersagt das städtische Forstamt als untere Forstbehörde ab sofort das Grillen im Wald.

Grillen ist auf den Karlsruher Grillpläten ab sofort untersagt.
Grillen ist auf den Karlsruher Grillpläten ab sofort untersagt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Dieses Verbot betrifft alle Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen innerhalb von Wald im Stadtgebiet und zudem die Nutzung mitgebrachter Grills oder offene Feuer. Sobald sich die Situation entspannt, werden die Grillplätze wieder geöffnet, teilt die Stadt mit.

Verbot gilt auch für Fasenengarten

Das Forstamt bittet zudem eindringlich darum, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im gesamten Wald unbedingt zu beachten. Auch wildes Grillen oder Feuermachen ist im Wald generell verboten. Diese Regelung gilt auch im Parkwald Fasanengarten zwischen KIT Campus Süd und Wildparkstadion, wo häufig wild gegrillt wird.

Das Rauch- und Grillverbot wird laut Stadt verstärkt überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden.

Auch Landkreis Karlsruhe schließt Grillplätze

Die untere Forstbehörde im Kreis Karlsruhe hat die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Feuer- und Grillstellen in den Wäldern im Bereich der Städte und Gemeinden Malsch, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Graben-Neudorf, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Philippsburg, Waghäusel, Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf untersagt. Gleiches gilt für mitgebrachte Grills.

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