Dieses Verbot betrifft alle Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen innerhalb von Wald im Stadtgebiet und zudem die Nutzung mitgebrachter Grills oder offene Feuer. Sobald sich die Situation entspannt, werden die Grillplätze wieder geöffnet, teilt die Stadt mit.
Verbot gilt auch für Fasenengarten
Das Forstamt bittet zudem eindringlich darum, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im gesamten Wald unbedingt zu beachten. Auch wildes Grillen oder Feuermachen ist im Wald generell verboten. Diese Regelung gilt auch im Parkwald Fasanengarten zwischen KIT Campus Süd und Wildparkstadion, wo häufig wild gegrillt wird.
Das Rauch- und Grillverbot wird laut Stadt verstärkt überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden.
Auch Landkreis Karlsruhe schließt Grillplätze
Die untere Forstbehörde im Kreis Karlsruhe hat die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Feuer- und Grillstellen in den Wäldern im Bereich der Städte und Gemeinden Malsch, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Graben-Neudorf, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Philippsburg, Waghäusel, Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf untersagt. Gleiches gilt für mitgebrachte Grills.