Skip to main content

Eingriff in die Versammlungsfreiheit

Karlsruher Querdenken-Demo: Verwaltungsgericht hebt Maskengebot auf

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Auflage des Maskengebots bei einer Querdenken-Demo am Samstag in Karlsruhe aufgehoben.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch.
Das Gericht geht davon aus, dass die Abstände einzuhalten sind.  Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Dem Antrag der Organisatorin der Demo gegen die Auflage der Stadt Karlsruhe habe das Gericht stattgegeben, teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitagabend mit. Die Teilnehmer müssten sich somit nicht an die Auflage halten.

Teilnehmer müssen Abstand halten

Die Vorgabe der Stadt greift aus Sicht des Gerichts zu stark in die Versammlungsfreiheit ein. Mit der konsequenten Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gebe es ein ebenso geeignetes Mittel um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus wirksam zu reduzieren, hieß es zur Begründung. Durch den „stationären Charakter“ und die Teilnehmerzahl von 500 gehe das Gericht davon aus, dass die Abstände einzuhalten sind.

Zudem bestehe für die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit, kurzfristig weitere Auflagen zu erlassen, sollten sich die Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot halten. Es bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde einzulegen.

Dass das Urteil ausgerechnet in der Woche fällt, in der die Diskussionen um die Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Karlsruhe groß war, weil auch Familien und Paare eine Maske tragen müssen, dürfte vielen aufstoßen. Spannend bleibt es auch am Wochenende. Dann wird in Stuttgart die neue Corona-Verordnung zum Lockdown veröffentlicht.

nach oben Zurück zum Seitenanfang