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„Rechtlich unzulässig“

Kein Bürgerentscheid zum Fuß- und Radverkehr in Karlsruhe

Eine Initiative sammelt 17.000 Unterschriften in Karlsruhe. Sie will einen Bürgerentscheid. Den wird es wohl nicht geben, weil die Frage unzulässig ist.

Eine Reihe von Aktenordnern zwischen Bannern mit der Aufschrift „Fuß- und Radentscheid“ ist umringt von einigen Menschen.
Am 17. August hatten die Initiatoren Bürgermeister Albert Käuflein (CDU) Ordner mit über 17.000 Unterschriften übergeben. Mittlerweile hat die Stadt ihr Anliegen geprüft. Foto: Jörg Donecker

Mit dicken Aktenordnern stehen die Kämpfer für den Fuß- und Radverkehr Mitte August vor dem Rathaus. Sie übergeben Unterschriften, fordern einen Bürgerentscheid über mehr Platz und andere Prioritäten. Nun steht fest: Unterschrieben haben genug Menschen, einen Bürgerentscheid wird es dennoch nicht geben.

Der Zentrale Juristische Dienst (ZJD) hat das Anliegen in den vergangenen Tagen geprüft. Er kommt zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren „nicht den Anforderungen des Paragrafen 21 der Gemeindeordnung“ entspricht. Daher sei es rechtlich unzulässig. Das ist einer Vorlage zu entnehmen, über die am 12. September kurzfristig der Hauptausschuss beraten wird.

Problem ist die offene Fragestellung der Karlsruher Initiatoren

Die gewählte offene Fragestellung stelle letztlich nur eine „programmatische Festlegung“ dar und überlasse eine Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen der Stadt Karlsruhe, so der ZJD. Die Abstimmungsfrage der Initiatoren lautet: „Soll die Stadt Karlsruhe die folgenden sechs verkehrspolitischen Maßnahmen auf Landstraßen innerorts, auf Kreisstraßen und Gemeindestraßen kontinuierlich und vorrangig umsetzen?“

Dies führe „in mehrerer Hinsicht“ zur Unzulässigkeit, urteilt der ZJD. Das betreffe „die tatsächliche und teilweise Undurchführbarkeit der Maßnahme“ und widerspreche Pflichtaufgaben des städtischen Ordnungsamtes. Nur bei konkreten Vorschlägen lasse sich bewerten, welche Möglichkeiten die Straßenverkehrsordnung zur Regelung beziehungsweise Lösung bereithalte.

Die offene Fragestellung führe dazu, dass dem Begehren die „notwendige Bestimmtheit“ fehle. Es enthalte außerdem keinen „rechtlich durchführbaren Vorschlag zur Kostendeckung“. Daher sei das Begehren eine „nur programmatische Betrachtung des Fuß- und Radverkehrs“ und damit aus rechtlicher Sicht nicht ausreichend.

Stadtverwaltung spricht von vielen Gemeinsamkeiten bei den Zielen

In der gleichen Vorlage reicht die Stadtverwaltung den Initiatoren allerdings die Hand. Man teile das Ziel, den Fuß- und Radverkehr gezielt zu fördern, „vollumfänglich“, heißt es darin. Man spricht von „erheblichen inhaltlichen Gemeinsamkeiten“. Daher schlagen die Rathaus-Beamten dem Gemeinderat nicht nur vor, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen.

Das Papier enthält zwei weitere Punkte. Einerseits wünscht man sich das gemeinderätliche Mandat, mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens „in Gespräch über eine Verbesserung (...) einzutreten“. Andererseits soll es jährliche Veranstaltungen geben, die über den Fortschritt der Umsetzung von Maßnahmen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs informieren.

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