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Meinung

von Arne Oest

Zeche müssen Ehrliche zahlen

Keine Strafanzeigen für Schwarzfahren in Karlsruhe: Fatales Signal

Nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch gilt Fahren ohne gültiges Ticket als Erschleichen von Leistungen. Die Stadt Karlsruhe will das nicht mehr verfolgen.

Fahrkartenautomat
Wer bislang dreimal binnen drei Jahren ohne gültiges Ticket erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Foto: Arne Oest

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