Keine Strafanzeigen für Schwarzfahren in Karlsruhe: Fatales Signal
Nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch gilt Fahren ohne gültiges Ticket als Erschleichen von Leistungen. Die Stadt Karlsruhe will das nicht mehr verfolgen.
Nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch gilt Fahren ohne gültiges Ticket als Erschleichen von Leistungen. Die Stadt Karlsruhe will das nicht mehr verfolgen.