Skip to main content

Verdachtsfall bestätigt

Nachgewiesen: In Karlsruhe erlegter Fuchs litt an Vogelgrippe – was es zu beachten gilt

In Karlsruhe wurde bei einem toten Fuchs die Vogelgrippe nachgewiesen. Laut Veterinäramt ist deshalb Vorsicht geboten, unter anderem für Hundebesitzer.

Ein Rotfuchs im Schnee
Anfang Januar ist ein erkrankter Fuchs – hier ein Symbolbild – in der Nähe des Rheins auf einem Firmengelände aufgefunden worden. Nun stellt sich heraus, das Wildtier litt an der aviären Influenza, auch Geflügelpest genannt. Foto: Ray Hennessy/dpa

In der Nähe des Rheins in Karlsruhe ist Anfang Januar auf einem umzäunten Firmengelände ein erkrankter Fuchs erlegt und zur Untersuchung ins Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe gebracht worden.

Wie die Stadt Karlsruhe in einer Presserklärung mitteilte, sollen Fachleute dabei die sogenannte aviäre Influenza, auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, nachgewiesen haben.

Das Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe weist nun aus aktuellem Anlass auf die Pflicht zu Vorsichtsmaßnahmen gegen den Eintrag des Geflügelpestvirus hin.

Toter Fuchs von Karlsruhe mit hochansteckendem Virus

Die Fachleute haben im Rahmen der erfolgten Untersuchung als Teil eines bundesweiten Überwachungsprogramms den Fuchs außer auf Tollwut auch auf das hochansteckende Virus untersucht. Der Befund fiel bei der Vogelgrippe positiv aus, heißt es vom Karlsruher Veterinäramt. Das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) mit Sitz in Greifswald bestätigte den Verdacht.

Der Fuchs soll bei der pathologischen Untersuchung entzündliche Veränderungen im zentralen Nervensystem gezeigt haben, welche auf die Infektion mit dem Virus zurückzuführen seien. Weitere erkrankte oder verendete Tiere seien im Bereich des Fundortes des erkrankten Tieres bisher nicht gefunden worden.

Auch in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen, ist bei einzelnen wild lebenden Fleischfressern wie Füchsen das Virus nachgewiesen worden, heißt es in der Pressemitteilung. Veterinär-Fachleute gehen allgemein davon aus, dass sich die Tiere an den Kadavern von infizierten Wildvögeln anstecken.

Es gebe derzeit keine Hinweise, dass sich das Virus ansonsten außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier überträgt.

Was Bürgerinnen und Bürger bei Sichtungen von erkrankten Vögeln beachten sollen

Die Stadt bittet Bürgerinnen und Bürger bei einer Sichtung von erkrankten Vögeln darum, diese nicht anzufassen. Auch der Kontakt von Hunden und toten Wildvögeln soll unterbunden werden. Das Betreten eines Geflügelstalls ist für 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln untersagt.

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch beim Auffinden verendeter wild lebender Fleischfresser, so die Stadt weiter. Eine Meldung verendeter Wildvögel an das Veterinäramt sei hingegen in der aktuellen Lage nicht erforderlich.

Service

Informationen zu den derzeit geltenden Vorschriften finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter https://bnn.link/63v.

nach oben Zurück zum Seitenanfang