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Urteil des Bundessozialgerichts

Schließung von Notarztpraxen bereitet Kliniken in Karlsruhe große Sorgen

Ein Urteil mit möglicherweise weitreichenden Folgen: Krankenhäuser in Karlsruhe befürchten weitere Überlastung der Notaufnahmen.

Hinweisschilder zum Städtischen Klinikum Karlsruhe
Hinweisschilder zum Städtischen Klinikum Karlsruhe. Das Haus befürchtet nach dem Urteil massive Auswirkungen. Foto: Uli Deck/dpa

Für heftige Reaktionen sorgt ein Urteil des Bundessozialgerichts auch in den Karlsruher Kliniken. Als Folge der Entscheidung beendete die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg (KVBW) mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit sogenannter Poolärzte. Diese unterstützen den ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Die Folge: Weil deren Wegfall nicht kompensiert werden könne, kündigte die KVBW an, acht Notfallpraxen in Baden-Württemberg komplett und sechs Praxen unter der Woche teilweise zu schließen. Zudem sollen in fast allen weiteren Praxen die Öffnungszeiten reduziert werden.

Klinikum Karlsruhe reagiert mit Unverständnis

Das Städtische Klinikum Karlsruhe reagiert mit „Unverständnis und großer Sorge“ auf die sogenannte Notbremse der Kassenärztlichen Vereinigung: „Wir können die kurzfristigen Einschränkungen der Öffnungszeiten der KV-Notfallpraxen sowie die angekündigte Verringerung der Fahrdienste nicht nachvollziehen.“

Primär seien alle Teilnehmenden des KV-Systems dazu verpflichtet, ihrem Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Notfallversorgung nachzukommen. Die Poolärzte, die nach eigenen Angaben der KV 40 Prozent aller Dienste in den Notfallpraxen ausmachen, könnten weiter beschäftigt werden, wenn Sozialversicherungsabgaben geleistet werden, heißt es aus dem Klinikum.

Die Situation in den Notaufnahmen sei bereits seit Jahren angespannt. In der Zentralen Notaufnahme (ZNA) verzeichnet das Klinikum nach eigenen Angaben für die zurückliegenden drei Jahre eine Zunahme an Notfallpatienten von 15 Prozent auf aktuell knapp 60.000 Patienten pro Jahr.

Lediglich 30 Prozent der Patienten seien so schwer erkrankt gewesen, dass sie nach der primären Notfallversorgung eine stationäre Behandlung benötigten. Die übrigen Patienten gehören laut Klinikum in den KV-Versorgungsbereich.

Notaufnahmen der Kliniken sind primär für schwer erkrankte Patienten zuständig

In einer bereits angespannten Versorgungslage befürchtet das Städtische Klinikum infolge der Notbremse der KV eine deutliche Zunahme des Patientenaufkommens in der Notaufnahme. Die könne aufgrund der hohen Auslastung mit einer Verschlechterung der Patientenversorgung einhergehen.

Zudem erwartet das Klinikum aufgrund des aktuellen Urteils und den von der KV ergriffenen Maßnahmen eine zusätzliche Belastung des Rettungsdienstes.

Das Klinikum bittet die Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, während der Praxis-Öffnungszeiten primär auf die Hausarztpraxen zuzugehen. Außerhalb dieser Zeiten sollten sie den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 kontaktieren. Die Notaufnahmen der Kliniken seien primär für schwer erkrankte Patienten zuständig.

ViDia-Kliniken Karlsruhe rechnen mit weiterer Überlastung der Notaufnahme

„Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts wird deutliche Auswirkungen haben“, sagt Melanie Maier, Pressesprecherin der ViDia-Kliniken. So stehe mit dem Wegfall von Fahrdiensten und (Teil-)Schließungen von Notfallpraxen ein wichtiger Eckpfeiler in der Notfallversorgung nicht mehr zur Verfügung.

Die ViDia-Kliniken rechnen mit einem massiven Anstieg des Patientenaufkommens, was zu einer weiteren Überlastung der Notaufnahme und der Notfallversorgung in der Region führen werde. „Wir unterstreichen daher den Appell der KVBW an Patienten, auch das Angebot des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes über die Rufnummer 116 117 zu nutzen“, so die Sprecherin weiter. 

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