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Dreh an der Einnahmenseite

Stadtfinanzen: Bettensteuer kommt im Sommer 2025 auf Gäste in Karlsruhe zu

Touristen und Geschäftsreisende werden in Karlsruhe künftig zur Kasse gebeten. Für jede Übernachtung in Hotels und Pensionen will das Rathaus dann eine Übernachtungssteuer sehen.

Ein Doppelzimmer in einem Hotel. Das Bundesverfassungsgericht gibt am Dienstag bekannt, ob Städte von Übernachtungsgästen weiter eine Bettensteuer kassieren dürfen. +++ dpa-Bildfunk +++
Eine Bettensteuer für Geschäftsreisende und Touristen soll ab Juli 2025 Geld in die städtischen Kassen spülen. Darauf haben sich die Stadträte geeinigt. Foto: Jan Woitas/dpa

Eine Übernachtungssteuer wird ab dem 1. Juli 2025 die klammen städtischen Finanzen entlasten helfen. Auf diese Weise könnten zwei Millionen Euro im Halbjahr in die Kassen kommen, hieß es. Der Antrag war von der Linksfraktion gekommen, die Stimmen von Grünen, Sozialdemokraten sowie der Fraktion KAL/Die Partei verhalfen ihm zur Mehrheit. Bislang hatte die Stadtverwaltung an einer Einführung zum 1. Januar 2026 gearbeitet.

Man müsse die städtische Marketing-Gesellschaft, die Touristiker, aber auch die Kultur-Akteure mit ins Boot holen und mit der Dehoga zusammenarbeiten, um eine bestmögliche Akzeptanz zu schaffen, sagte Thorsten Frewer (Grüne). Lukas Arslan von der Linksfraktion betonte, zwei bis drei Euro je Übernachtung seien „wirklich ein kleiner Betrag“. Und Michael Zeh (SPD) versuchte Kritiker mit dem Hinweis zu beschwichtigen, nicht die Karlsruher Bürger müssten schließlich die Abgabe zahlen.

Steuer trotz allgemeiner Kostensteigerungen?

Bei Thorsten Ehlgötz (CDU) konnte er damit allerdings nicht landen. Dieser erinnerte an die vielfachen Preis- und Kostensteigerungen – etwa den vollen Mehrwertsteuersatz, der nächstens im Restaurant fällig wird. Wichtiger als eine Bettensteuer wäre nach seiner Absicht, wieder an die Übernachtungszahlen von 2019 anzuknüpfen. Damals erreichte man die Marke von 1,3 Millionen Nächtigungen in Karlsruhe.

„Wir stimmen nicht zu“, erklärte auch Petra Lorenz (FW/Für Karlsruhe). Eine solche Gebühr sei möglicherweise in einer Tourismusstadt angezeigt, gab sie zu bedenken. Und erinnerte an den Umstand, dass in Karlsruhe während der zurückliegenden Monate eine Vielzahl von neuen Übernachtungsbetrieben an den Start gegangen sei – und noch gehe.

BVG-Entscheidung machte den Weg frei

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Vereinbarkeit der Übernachtungssteuer mit dem Grundgesetz war der Weg frei geworden für deren Einführung. Die Linkspartei hatte ihren Antrag auf Einführung unter anderem damit begründet, dass die Karlsruher bislang allein die Kosten der städtischen Infrastruktur und die für die hiesigen Angebote tragen mussten. Touristen hätten diese „teilweise völlig kostenfrei“ genutzt. Karlsruhe könne fortan eine „nicht unwesentliche Summe“ erwarten. Freiburg habe seit 2014 knapp 20 Millionen Euro auf diese Weise eingenommen.

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