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Musterklage eingereicht

Steuerzahlerbund: Große Gärten bei der Grundsteuer zu hoch eingestuft

Der Bund der Steuerzahler und Eigentümerverbände haben erneut ihre Juristen gegen die Grundsteuerreform in Stellung gebracht: Die neue Musterklage richtet sich gegen die Bodenrichtwerte bei sehr großen Gärten.

Zum Themendienst-Bericht vom 3. März 2022: 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft.
Ist jeder Quadratmeter Rasen den vollen Preis wert? Nein, meint der Bund der Steuerzahler – und klagt gegen durchgängig hoch angesetzte Bodenrichtwerte. Foto: Jan Woitas/dpa

Es gibt eine neue Musterklage gegen die Grundsteuerreform: Der Bund der Steuerzahler und mehrere Eigentümerverbände klagen jetzt auch gegen die Bewertung großer und ungewöhnlich langer Wohnbaugrundstücke.

„Bei uns haben sich in den letzten Wochen unzählige Bürger gemeldet, meist Besitzer von älteren Häusern mit größerem Garten, für den vom Finanzamt der volle Bodenrichtwert angesetzt wird“, teilt Eike Möller, der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes, mit.

„Dies ist zu kritisieren, denn viele Gutachterausschüsse empfehlen bei größeren Grundstücken Abschläge.“ Der Haken: Im Landesgrundsteuergesetz sei es überhaupt nicht vorgesehen, dass solche Rabatte auf große Gartenflächen berücksichtigt werden. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler hier eine grundlegende Gesetzesänderung.

Der hintere Teil des Gartens kann ja nicht bebaut werden.
Andrea Schmid-Förster, Steuer-Expertin

In der neu eingereichten Musterklage geht es um ein Grundstück, das 60 Meter lang ist. Der kommunale Gutachterausschuss hat nur bis zur Tiefe von 40 Metern den marktbezogenen Bodenrichtwert angesetzt. „Der Rest des Grundstücks ist nur mit 30 Prozent des Wertes ansetzbar, weil der hintere Teil des Gartens ja nicht bebaut werden kann“, erklärt Andrea Schmid Förster, Vize-Landesvorsitzende beim Bund der Steuerzahler.

Nur mit eigenen Gutachten, die sie selbst bezahlen müssen, können sich Eigentümer gegen die hohen Bodenrichtwerte zu wehren versuchen.

Die erste Musterklage prangert Gleichbehandlung kleiner und großer Häuser an

Eine erste Musterklage vom Dezember richtet sich dagegen, dass Baden-Württemberg bei der Grundsteuerreform überhaupt nicht unterscheidet, ob ein Grundstück nur mit einem kleinen Einfamilienhaus oder mit einem großen Mehrfamilienmietshaus bebaut ist. Der Bund der Steuerzahler hält das für verfassungswidrig.

Die endgültige Höhe der Grundsteuer ist zwar noch nicht absehbar, da die Kommunen in den nächsten Jahren erst noch die Hebesätze festlegen müssen, mit denen der Endbetrag errechnet wird. Der Steuerzahlerbund rät jedoch generell allen Eigentümern, vorsorglich schon Einspruch gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide einzulegen.

Verbände raten allen Eigentümer: Einspruch einlegen

Unter dem Aktenzeichen 8 K 2368/22 wird das erste Musterverfahren geführt. Dieses könnten die Steuerzahler verwenden, um mit Verweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in Baden-Württemberg den Einspruch einzulegen. Musterschreiben sind auch beim Eigentümerverein „Haus und Grund“ und beim Verband Wohneigentum erhältlich – diese Drei klagen gemeinsam mit dem Steuerzahlerbund.

Hausbesitzer, die ihre Grundsteuererklärung für die große Reform 2025 noch nicht gemacht haben, müssen sich sputen: Am 31. Januar dieses Jahres endet die Frist für die Datenmeldung von bebauten Grundstücken. Nach Angaben des Finanzministeriums in Stuttgart haben bisher erst 61 Prozent der Eigentümer in Baden-Württemberg diese Pflicht erfüllt.

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