Neuregelung bei Bestattungen auf den Friedhöfen in Karlsruhe: Ab Donnerstag, 22. April, dürfen höchstens 15 Personen an Trauerfeierlichkeiten teilnehmen. Bislang waren unter Einhaltung der Masken- und Abstands-Vorgaben bis zu 100 Personen zugelassen. Das bestätigte Sieghard Mayer, stellvertretender Leiter des Friedhofs- und Bestattungsamts im Gespräch den BNN.
Hintergrund des Einschnitts ist die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes, die am Mittwoch den Bundestag und danach den Bundesrat passieren soll. Ihr zufolge darf die Zahl der Teilnehmer bei Todesfällen und Trauerfeiern bis auf Weiteres 15 nicht überschreiten. Die Regelung gilt voraussichtlich bundesweit.
Über die Bestatter werden die Trauergemeinden informiert. Für bereits in größerem Kreis geplante Feierlichkeiten könnte es eventuell Übergangsregelungen geben, heißt es.
Eintrag in Liste obligatorisch
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Friedhofs- und Bestattungsamts haben bereits Erfahrung im Umgang mit solchen Einschränkungen, lag die Höchstzahl zugelassener Trauergäste doch bereits vorübergehend bei nur fünf Menschen. Die Reaktionen der Hinterbliebenen reichten von Verständnis bis zu größerer Diskussionsbereitschaft, heißt es beim Friedhofs- und Bestattungsamt.
Mitunter wurden Bestattungen verschoben – in der Hoffnung, dass sich die Lage wieder entspannt. Unabhängig davon müssen sich sämtliche Trauergäste in eine Teilnehmerliste eintragen, damit die Gesundheitsbehörden etwaige Infektionsketten nachverfolgen können. Laut Sieghard Mayer von der städtischen Bestattungsbehörde sind bislang keine Fälle von Ansteckungen bei Trauerfeierlichkeiten bekannt geworden.