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Mutmaßliches Terror-Netzwerk

Karlsruher BGH entscheidet: „Reichsbürger“ Max Eder muss trotz Hungerstreiks in U-Haft bleiben

Der BGH in Karlsruhe hat entschieden: Terror-Verdächtiger Maximilian Eder muss in Untersuchungshaft bleiben. Daran ändert auch ein Hungerstreik des mutmaßlichen „Reichsbürgers“ nichts. Sein Anwalt kündigte eine Reaktion an.

Maximilian Eder Maximilian Eder, Oberst a.D., ehemaliger NATO-General, während einer Kundgebung in Nürnberg 30/01/2022 - PUBLICATIONxNOTxINxCHNxSUI
Berufung gescheitert: Ex-Oberst Maximilian Eder soll in Deutschland einen gewaltsamen Umsturz vorbereitet haben. Vor der Reichsbürger-Razzia setze er sich nach Italien ab und legte Rechtsmittel ein. Foto: imago images/Schreyer

Der mutmaßliche „Reichsbürger“ und Terror-Verdächtige Maximilian Eder muss in Untersuchungshaft bleiben. Eine von Anwälten beantragte Haftprüfung durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) wurde am Montag negativ beschieden. Das sagte Eders Anwalt Ralf Dalla Fini auf Anfrage dieser Redaktion.

„Der BGH hat entschieden, dass der Haftbefehl aufrecht erhalten wird“, erklärte der Anwalt gegenüber dieser Redaktion. Die Rechtsvertreter des Ex-Offiziers hatten die Haftprüfung wegen Eders nach ihrer Einschätzung „dramatischer Lage“ beantragt. Ihr Mandant sei nicht mehr haftfähig.

Maximilian Eder soll seit dem 12. April die Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit verweigern. Er spüle lediglich „seinen Mund mit Wasser“, erklärte sein Anwalt im Gespräch mit unserer Redaktion. Bereits am Freitag sei sein Mandant von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landshut in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht worden, wo er nun beobachtet werde.

Wie man auf die BGH-Entscheidung reagieren werde, könne man voraussichtlich an diesem Mittwoch mitteilen, sagte Eder-Anwalt Dalla Fini am Dienstag dieser Redaktion.

Eder-Rechtsanwalt vertritt auch Michael Ballweg

Der Rechtsanwalt aus Deidesheim vertritt in einem anderen Verfahren den Gründer der „Querdenken“-Initiative Michael Ballweg, dem unter anderem Betrug vorgeworfen wird. Ballweg wurde Anfang April aus langer U-Haft entlassen, weil diese nicht mehr verhältnismäßig war.

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, auch für die Untersuchungshaft bedarf es handfeste Gründe. Haftgründe sind beispielsweise Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr.

Bei der zuständigen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wollte man nichts zur BGH-Entscheidung sagen. „Ich bitte um Verständnis, dass wir uns zu etwaigen Haftprüfungen grundsätzlich nicht äußern. Ich kann daher lediglich bestätigen, dass sich Maximilian E. weiterhin in Untersuchungshaft befindet“, teilte Staatsanwältin Ines Peterson auf Anfrage mit.

Der Generalbundesanwalt wirft dem 64-jährigen Eder vor, er sei Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. Der frühere Bundeswehr-Oberst gilt als einer der Hauptverdächtigen im mutmaßlichen Terror-Netzwerk um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Als führendes Mitglied des militärischen Flügels soll es unter anderem Eders Aufgabe gewesen sein, Bundeswehrsoldaten für einen Putsch zu rekrutieren.

Neue Details über geplante Bundestag-Stürmung

Eder soll auch maßgeblich an Plänen zur Erstürmung des Bundestages beteiligt gewesen sein. In einem vergangene Woche veröffentlichten BGH-Beschluss zur Beschwerde eines Betroffenen der groß angelegten „Reichsbürger“-Razzia vom 7. Dezember 2022 wurden weitere Details über Eder bekannt.

Der ehemalige Nato-Verbindungsoffizier und Gründungsstabschef der in Calw beheimateten Bundeswehr-Elitetruppe Kommando Spezialkräfte (KSK) soll zum engeren Führungszirkel gehört haben.

Wie aus der Begründung des BGH-Beschlusses hervorgeht, plante Eder federführend mit dem ehemaligen KSK-Kommandosoldaten Peter W. ganz konkret „das gewaltsame Eindringen in den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, Regierungsmitglieder und Abgeordnete festzunehmen sowie in Handschellen abzuführen“.

Der 3. Strafsenat des BGH ist überzeugt: „Sie rechneten daher auch mit der Tötung von Personen und nahmen dies billigend in Kauf“, so der BGH.

Die Planungen der Beschuldigten E. und W. sahen demnach die bewaffnete Erstürmung des Bundestages durch eine Gruppe von bis zu 16 Personen vor, „vornehmlich aus den Reihen aktiver oder ehemaliger Angehöriger des KSK oder anderer Spezialeinheiten der Bundeswehr und Polizei.“ Dazu hätten die Beschuldigten Kontakt zu mehreren Angehörigen des KSK aufgenommen.

Spätestens im Rahmen eines Treffens am 25. November 2021 sollen Eder und W. ihren Putsch-Plan dem Rädelsführer Heinrich XIII. Prinz Reuß vorgestellt haben. Reuß haben Eder sodann 50.000 Euro ausgehändigt, um den Plan weiter voranzutreiben.

Der einstige Nato-Verbindungsoffizier und Gründungsstabschef der in Calw im Nordschwarzwald beheimateten Bundeswehr-Elitetruppe Kommando Spezialkräfte (KSK) habe dafür Kontakt zu Reservisten und Polizisten aufgenommen.

Eder war der letzte der 25 Hauptverdächtigen, gegen den der Haftbefehl in Karlsruhe in Vollzug gesetzt werden konnte.

(Der Beitrag wurde aktualisiert.)

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