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Verhandlung am Landgericht Berlin

Falsche Corona-Teststationen in Dettenheim und Walzbachtal: Betrüger muss fast vier Jahre ins Gefängnis

Ein Mann aus Berlin hat im November und Dezember 2021 rund 650.000 Euro für falsche Corona-Teststationen in Dettenheim und Walzbachtal erhalten. Das Landgericht Berlin hat den Mann nun verurteilt.

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650.000 Euro für falsche Teststationen: Das Landgericht Berlin hat einen mutmaßlichen Corona-Betrüger verurteilt. Er soll Corona-Teststationen in Dettenheim und Walzbachtal betrieben haben, die es so nie gab. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Im Fall eines Betrügers aus Berlin ist ein Urteil gefallen. Der 46 Jahre alte Mann soll Ende 2021 zwei Corona-Teststellen in Dettenheim und Walzbachtal angemeldet, aber nicht betrieben haben. Der Schaden belief sich auf rund 650.000 Euro.

Das Landgericht Berlin verurteilte den Mann am Montag wegen Betrugs zu einer Freiheitsstraße von drei Jahren und zehn Monaten. Darüber hinaus ordnete das Gericht an, die fälschlicherweise ausgezahlten Gelder einzuziehen, so eine Mitteilung des Gerichts.

Falsche Corona-Teststationen unter Privatadressen angemeldet

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Reporter von SpiegelTV berichteten zuerst über den Betrug mit Corona-Teststationen, die es so nie gegeben hat. In beiden Fällen nutzte der Betrüger aus Berlin Privatadressen.

Im November 2021 soll der 46-Jährige die Teststationen beim Landratsamt Karlsruhe angemeldet und sich als Teststellenbetreiber registriert haben lassen. Für November und Dezember 2021 soll er dann gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg eine hohe Zahl von Tests abgerechnet haben.

Schwerere Strafe: Gericht erkennt Gewerbsmäßigkeit

Es lägen jeweils besonders schwere Fälle des Betrugs vor, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Angeklagte habe gewerbsmäßig gehandelt, so das Gericht.

In einer Situation, die für alle nicht gut gewesen sei, habe der Angeklagte Krankenkassen geplündert, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass dem Angeklagten die Tatbegehung besonders leicht gemacht worden sei. Es habe nahezu keine Überprüfung durch die zuständigen Behörden gegeben.

Der 46-Jährige legte in der Verhandlung ein Geständnis ab.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Mit seinem Urteil blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Die hatte eine Freiheitsstraße von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger des 46-Jährigen hatte auf eine Freiheitsstraße von höchstens drei Jahren und fünf Monaten plädiert.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die beteiligten Parteien können noch Revision einlegen. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.

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