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Mietpreisbindung und Auflagen

Sozialer Wohnungsbau spielt in den Hardt-Gemeinden eine große Rolle

Die Schaffung von preiswertem Wohnraum hat für die Gemeinden in der Hardt einen hohen Stellenwert. Wie wird das in der Praxis umgesetzt?

Im Wohnquartier. „Neue Mitte“ in Graben-Neudorf hat die Gemeinde dem Bauträger vertraglich auferlegt, ein Drittel der 150 Wohnungen als preiswerten Wohnraum umzusetzen.
Im Wohnquartier Neue Mitte in Graben-Neudorf hat die Gemeinde dem Bauträger vertraglich auferlegt, ein Drittel der 150 Wohnungen als preiswerten Wohnraum umzusetzen. Foto: Gemeinde Graben-Neudorf

Sozialer Wohnungsbau ist in den Kommunen ein großes Thema. Aber wie funktioniert das in der Realität? „Die Schaffung von preiswertem Wohnraum hat für die Gemeinde Graben-Neudorf einen hohen Stellenwert“, sagt Bürgermeister Christian Eheim (SPD).

Die Gemeinde selbst verfüge über einen kommunalen Wohnungsbestand von 83 Wohnungen. Zuletzt sei 2020 in der Kirchenstraße 33 ein Wohnhaus errichtet worden, mit Mietpreisbindung nach der Landeswohnraumförderung bei acht der zehn Wohneinheiten.

25 Wohnungen in Graben-Neudorf haben Mietpreisbindung

Im Wohnquartier Neue Mitte habe der Gemeinderat dem Bauträger vertraglich auferlegt, ein Drittel der 150 Wohnungen als preiswerten Wohnraum zu realisieren. 25 Wohnungen würden als Mietwohnungen mit Mietpreisbindung nach der Landeswohnraumförderung vermietet.

Gemäß den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg würden diese Wohnungen für 30 Jahre mit einer Mietpreisdämpfung von 33 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet. Weitere 25 Wohnungen würden als geförderte Eigentumswohnungen für junge Familien mit einem zinslosen Darlehen der L-Bank verkauft.

Ungenutzte Wohnungen für Flüchtlinge in Graben-Neudorf

„Darüber hinaus betreibt die Gemeinde mit dem Programm der Wohnraumakquise seit 2016 die Mobilisierung von bisher leer stehendem Wohnraum“, ergänzt Eheim. „Wir sind überzeugt davon, dass diese Aktivierung von Leerstand ein effizientes und wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen ist.“

Dabei miete die Gemeinde Wohnraum von Privateigentümern an und bringe dort mittels Einweisungsverfügung Menschen unter. Durch dieses Verfahren könnten weiterhin fast 90 Prozent aller Flüchtlinge dezentral in Wohnungen untergebracht werden.

Weingartens Pressesprecherin Gabi Dittert hebt ebenfalls den hohen Stellenwert von sozialem Wohnraum in der Gemeinde hervor. Seit 1919 gebe es in Weingarten eine sehr aktive Baugenossenschaft, die heute 138 Wohnungen verwalte. „2015/16 hat die Gemeinde 56 Wohneinheiten teilweise als Gemeinschaftsunterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen gebaut. Diese sind dauerhaft als Sozialwohnungen vorgesehen“, so Dittert.

Der Bedarf aber sei weit höher. Es gebe baulandpolitische Grundsätze, nach denen Investoren geförderten Wohnraum zu schaffen haben. Die Bauträger von größeren Wohnanlagen seien dazu verpflichtet gewesen und hätten das auch umgesetzt.

„In den kommenden Jahren werden zwei Baugebiete neu ausgewiesen“, so Dittert weiter. „Der Gemeinderat entschied, dass auf dem Trautweingelände mindestens 25 Prozent der Mietwohnungen als geförderter Wohnraum auf den Markt kommen müssen.“ Die Baugenossenschaft Weingarten besitze 138 eigene Wohnungen. Ihr Zweck sei, ihre Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu fördern. 

In der Vergangenheit habe auch der Kommunale Versorgungsverband in größere Mietwohngebäude am Dresdner Ring investiert, die sozialverträglich vermietet sind. „Generell ist Bauen in Deutschland derzeit schlichtweg zu teuer, um günstige Wohnungen anbieten zu können“, sagt sie.

„Stutensee verfolgt seit Jahren mit Nachdruck die Schaffung von sozialem Wohnraum. Insbesondere innerhalb von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen werden die Investoren zur Errichtung dieser Wohnform verpflichtet“, sagt Susanne Maske von der Stadtverwaltung.

Stutensee macht Auflagen an die Investoren

In der Regel werde von Investoren verlangt, dass 25 bis 30 Prozent der Wohnungen sozial gefördert werden. Besonderes Augenmerk lege der Gemeinderat auf möglichst lange Bindungsdauern mit einer Grundanforderung von 30 Jahren. Außerdem strebe die Stadt aktiv die Erhöhung des eigenen Wohnbestands im sozialen Bereich an. Dadurch sei mit einem stetigen Zuwachs zu rechnen. Eine konkrete Bedarfsermittlung sei bisher nicht erfolgt. Bei der aktuellen Marktlage sei nicht davon auszugehen, dass es zu einem Überhang an geförderten Wohnungen kommen werde.

„Im Wohnpark Mittendrin entstehen 50 Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein“, sagt Maske. „Außerdem gibt es weitere bevorstehende Planungen, die der Gemeinderat am 19. Februar beschließen wird.“

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