Skip to main content

Regierungspräsidium reagiert

Tiersterben im Saalbachkanal in Graben-Neudorf: Erste Hinweise auf Ursache

Zum Tiersterben im Saalbachkanal in Graben-Neudorf gibt es erste Erkenntnisse. Das Regierungspräsidium appelliert, den Kanal nicht weiteren Belastungen auszusetzen und weder zu betreten noch zu befahren.

Saalbachkanal
Neue Erkenntnisse: Das Regierungspräsidium bittet die Bevölkerung den Saalbachkanal weder zu betreten noch mit Booten zu befahren. Foto: Wolfgang Schuster

Nach dem Tiersterben im Saalbachkanal in Graben-Neudorf vergangene Woche hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe erste Ergebnisse veröffentlicht. Das RP reagiere damit auch auf Vorwürfe, die Behörde sei ihren Unterhaltungspflichten nicht nachgekommen, so Sprecherin Irene Feilhauer.

Bei der Untersuchung der verendeten Tiere habe es keine Hinweise auf Toxine, Bakterien oder Viren gegeben, heißt es in der Mitteilung weiter. „Die Ergebnisse der abschließenden Histologie werden im Laufe dieser Woche erwartet“, so Feilhauer.

Wasserlinsen werden nicht entfernt

Der vielfach kritisierte Wasserlinsenteppich auf dem Saalbachkanal schütze nach Einschätzung der zuständigen Fischereifachbehörden die Fische und Kleinstlebewesen vor direkter Sonneneinstrahlung. Damit würden die Wasserlinsen für eine langsamere Erwärmung des Gewässers sorgen. Zudem werde die Bildung von Algen und Cyanobakterien reduziert beziehungsweise verhindert.

Seitens der Fischereibehörde des RP und Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sei daher von Mäharbeiten oder Entfernen der Wasserlinsen in der jetzigen Situation dringend abgeraten worden, heißt es in der Mitteilung.

Bevölkerung sollte Saalbachkanal weder betreten noch befahren

An die Bevölkerung appelliert das RP, jegliche weitere Belastung des Gewässers in der derzeitigen Extremsituation zu vermeiden. Aufgrund der starken Belastung des Gewässers durch die lange anhaltende hohe Temperatur und Trockenheit bitte man die Bevölkerung dringend, den Saalbachkanal weder zu betreten noch mit Booten zu befahren. Dadurch könnte andernfalls der natürliche Sonnenschutz des Gewässers durch Wasserlinsen beschädigt werden.

Weiterhin weist das RP darauf hin, dass das Mitnehmen von toten Tieren durch Privatpersonen explizit durch das Jagdrecht verboten ist. Der Landesbetrieb Gewässer bittet gegebenenfalls um entsprechende Meldung bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung.

nach oben Zurück zum Seitenanfang