Digitale Hilfsmittel wie Smartphone, Laptop oder PC erleichtern oft den Alltag in vielen Bereichen, können aber auch zu Fallen werden. Betrügereien in der digitalen Welt nehmen immer mehr zu.
Deshalb kam Christian Scheeder, Polizeihauptkommissar beim Referat Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe, ins Zukunftshaus in Stutensee, um eine interessierte und betroffene Zuhörerschaft über die Tricks und Kniffe von Betrügern im Internet zu informieren.
Die Täter bauen immer Druck auf.Christian Scheeder
Polizeihauptkommissar
Ziel war es, ihnen zu zeigen, wie sie sich effektiv dagegen schützen können. Gefahren lauern vor allem bei unerwünschten Mails von gefälschten Absendern – diese Masche funktioniert auch telefonisch – sowie bei Online-Käufen.
Tipp des Experten: Genauer Hinschauen kann Fälschungen entlarven
Täglich werden Nutzerinnen und Nutzer mit sogenannten Spam-Mails konfrontiert. Dabei geht es beispielsweise um Jobangebote, Geldanlagen, Erbschaften, Spenden oder Strafanzeigen.
„Die Täter bauen immer Druck auf“, erklärt Scheeder und zeigt anschaulich anhand von Polizeiberichten, wie schnell ein Schaden entstehen kann.
Wer möchte schon, dass etwa sein Konto gekündigt wird? Da gilt es dann immer nachzuhaken, woher die Mail kommt. Oft lässt sich durch genaues Hinschauen eine „Fälschung“ entlarven: falsche Logos, unübliche Anreden oder einfache Rechtschreibfehler.
Vorsicht: Auch hinter Online-Shops kann eine Betrugsmasche stecken
Auf keinen Fall sollten Betroffene Links antippen, Apps installieren oder Zahlungsaufforderungen nachkommen, sondern den Absender blockieren und die Nachricht löschen. Im Zweifel können sie immer die Bank oder das betreffende Unternehmen über die offizielle Telefonnummer anrufen.
Das Ziel der Betrüger ist das „Angeln“ nach Zugangsdaten, persönlichen Daten und Informationen. Daher hat sich der Begriff „Phishing“ aus Passwort und Fischen gebildet. Daneben gibt es die Abwandlungen „Smishing“ und „Quishing“, wenn als Lockmittel SMS beziehungsweise QR-Codes eingesetzt werden.
Bei Online-Shops und Kleinanzeigenportalen ist ebenfalls höchste Vorsicht geboten. Oft verrät der Name des Shops, ob es sich um eine gesicherte Verbindung handelt.
„Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale kann hilfreich sein
Passt die mitunter breite Angebotspalette zum Namen? Ist der Preis realistisch? Der Artikel hat einen geringen Lagerbestand und ist woanders nicht mehr erhältlich?
Das alles sind Verdachtsmomente, die auch durch gefälschte oder erfundene – natürlich stets positive – Bewertungen nicht ausgeräumt werden können. Einen Anhaltspunkt kann der „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale geben.
Neben dem klassischen Vorkasse-Betrug gibt es die komplizierte Variante des Dreiecksbetrugs. Hier kopiert der Betrüger ein Inserat, erkundigt sich beim Anbieter nach den Zahlungsmodalitäten und teilt ihm seine Versandadresse mit.
Eine interessierte Käuferin wird auf das Inserat des Betrügers aufmerksam und bezahlt nach den übermittelten Daten. Der Anbieter wähnt sich in Sicherheit und schickt den Artikel an den Betrüger.
Opfer sollten immer Anzeige erstatten
Scheeder legt allen die SHS-Regel der Initiative „Sicher Handeln“ nahe: Stoppen, Hinterfragen, Schützen. Generell rät der Experte Betroffenen, wenn sie Opfer eines Online-Betrugs geworden sind: „Schämen Sie sich nicht. Sprechen Sie mit uns oder mit einer Vertrauensperson.“ Dabei sei es immer wichtig, Beweise zu sichern und Anzeige zu erstatten.
Auf großes Interesse stößt auch der Schutz des Computers durch Antivirensoftware, Aktualisierung der Programme und regelmäßige Sicherung der Daten. Ein besonders „stiefmütterliches Thema“ sieht Scheeder in der Vergabe der Passwörter.
Hier sollten die Nutzerinnen und Nutzer nicht aus Bequemlichkeit den Fehler machen und real existierende Begriffe, Namen oder Geburtsdaten verwenden. Mit etwas Fantasie entsteht ein sicheres Passwort mit Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen, wie zum Beispiel „MFi2Ja&h4T!“. Dahinter steckt nämlich der Satz: „Mein Fahrzeug ist zwei Jahre alt und hat vier Türen!“