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Meinung

von Martin Ferber

Geduld ist gefragt

Verfassungsgericht lehnt Eilanträge der AfD ab: Nicht mit der Brechstange

Sechs Kandidatinnen und Kandidaten nominierte die AfD in dieser Legislaturperiode für das Amt des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags. Doch alle fielen in geheimer Wahl durch. In Karlsruhe wollte die Partei ihren Platz im Präsidium erzwingen.

15.01.2019, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Licht brennt vor der mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht in dem Gerichtsgebäude. Das Sozialgericht Gotha hält die Praxis, nach der Hartz-IV-Empfängern Leistungskürzungen drohen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen, für verfassungswidrig. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Nein aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge der AfD-Fraktion auf den Posten eines Bundestagsvizepräsidenten ab. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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