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Meinung

von Martin Ferber

Wahlrecht bleibt umstritten

Nach dem Karlsruher Urteil ist vor dem Karlsruher Urteil

Der Bundestag wurde 2021 verfassungskonform gewählt, stellt das Verfassungsgericht fest. Doch längst gibt es ein neues Wahlrecht – und erneute Klagen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht, (von links nach rechts) Rhona Fetzer, Christine Langenfeld, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch.
Mit fünf zu drei Stimmen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Klage von FDP, Grünen und Linke gegen das Wahlrecht 2020 zurückgewiesen. Foto: Uli Deck picture/dpa

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