Skip to main content

Scoping-Verfahren läuft

So können sich Betroffene zum Ausbau der Kraichgaubahn äußern

Die Kraichgaubahn soll auf dem Abschnitt zwischen Karlsruhe und Bretten zweigleisig ausgebaut werden. Nun haben Bürger die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzubringen.

Eine Straßenbahn fährt auf der Strecke zwischen Karlsruhe und Bretten.
Die Kraichgaubahn soll auf zwei Gleise erweitert werden. Der erste Abschnitt liegt zwischen Berghausen und Jöhlingen. Foto: Arnd Waidelich

Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) plant im Auftrag des Landkreises Karlsruhe den zweigleisigen Ausbau der AVG-Strecke der Kraichgaubahn im Abschnitt zwischen Karlsruhe und Bretten. Wie das Karlsruher Regierungspräsidium mitteilt, soll auf der Strecke zwischen Grötzingen und Heilbronn künftig ein vierter Zug pro Stunde angeboten werden.

Der erste Abschnitt der eingleisigen elektrifizierten Bestandsstrecke beginnt auf der Gemarkung Pfinztal-Berghausen etwa auf Höhe des Klärwerks und endet am Jöhlinger Tunnel in Walzbachtal-Jöhlingen. Er soll auf einer Länge von rund 3,3 Kilometern ausgebaut werden.

Für den zweigleisigen Ausbau dieses Abschnitts findet laut Regierungspräsidium ein sogenanntes Scoping-Verfahren statt. Ziel sei die Ermittlung umweltrelevanter Themen und die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen.

Bürger und Verbände können Stellungnahmen an das Regierungspräsidium schicken

Auch darüber hinaus gehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Neben den betroffenen Fachbehörden, Naturschutzorganisationen und sonstigen Vereinigungen ist auch die Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 4. Dezember schriftlich an die Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe gerichtet werden: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an poststelle@rpk.bwl.de.

nach oben Zurück zum Seitenanfang