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Am Ende kaum noch Aktive übrig

Ein Verein wird „liquidiert“ – am Beispiel des MSC Söllingen

Um die Vereinsauflösung und die Übergabe der Vereinswerte an den DRK-Ortsverein Söllingen kümmerten sich sieben Liquidatoren.

Schilder + 2 Männer
Das Schild des MSC Söllingen, hier gehalten von „Liquidator“ Heinz Simon, kommt endgültig weg. Das Vereinsheim gehört nun dem DRK-Ortsverein Söllingen. Die entsprechende Beschilderung zeigt Günther Maag. Foto: Klaus Müller

Das klingt schon etwas martialisch, um nicht zu sagen bedrohlich: Liquidatoren. Vor allem dann, wenn sie im Einsatz sind. Weltweit wurde der Begriff bekannt, als es im April 1986 in Tschernobyl zu einer Nuklearkatastrophe kam. Die ersten, die vor Ort waren, die in dürftigen Schutzanzügen den am Ende vergeblichen Kampf gegen die verstrahlten Trümmer aufnehmen mussten, wurden als „Liquidatoren“ bezeichnet.

Von Liquidatoren, und das ist tatsächlich eine offizielle Bezeichnung, spricht man auch dann, wenn ein Verein abgewickelt und schließlich aufgelöst wird. Der Vorgang firmiert unter der Bezeichnung Liquidation. Genau dies widerfuhr nun dem Motorsportclub (MSC) Söllingen. Der 1953 gegründete Verein ist Geschichte – er wurde liquidiert. „Natürlich ist das keinem von uns leichtgefallen“, sagt Heinz Simon im Gespräch mit dieser Redaktion. Er war einer der sieben MSC-Liquidatoren und eine Art Sprecher der Truppe.

Die Auflösung eines Vereins ist kein Hexenwerk.
Heinz Simon
MSC-Liquidator

Zwischenzeitlich ist das Schild „MSC Söllingen“, das über Jahre das Vereinsheim zierte, verschwunden. Nun kündet ein neues Schild von dem Verein, der das Vereinsheim samt Grundstück sein Eigentum nennen darf. Es ist der DRK-Ortsverein Söllingen. „Wir nutzen künftig das Gelände für unsere Übungen, an denen mitunter auch die Feuerwehr teilnimmt“, berichtet der DRK-Ortsvereinsvorsitzende, Günther Maag.

Mitgliederversammlung fasste den Beschluss

Bleibt die Frage: Wie funktioniert eigentlich so eine Vereinsauflösung? „Die Auflösung eines Vereins ist kein Hexenwerk“, meint Simon. „Man muss halt einiges beachten.“ Hilfreich habe sich dabei ein Merkblatt des Registergerichts in Mannheim erwiesen. Richtig gehört. Das zuständige Vereinsregister für die Pfinztaler Vereine befindet sich in Mannheim beim dortigen Amtsgericht.

Grundlage für eine Vereinsliquidation ist zunächst ein entsprechender Beschluss, der üblicherweise und auch im Falle des MSC bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gefasst wurde. „Uns blieb leider nichts anderes übrig“, so Simon. Keiner wollte mehr das Amt des Vorsitzenden übernehmen. Zudem sei das Interesse an den Veranstaltungen des Vereins, darunter Geschicklichkeitsturniere (für Fahrzeuge), immer geringer geworden.

„Bei unseren Angeboten wie Bildersuch- und Orientierungsfahrten blieb die Vorstandschaft überwiegend unter sich“, so Simon. Das ursprüngliche Vereinsziel, das der technischen und fahrtechnischen Weiterbildung sowie dem Erfahrungsaustausch galt, verblasste mehr und mehr. Am Ende zählte der MSC rund 85 Mitglieder. Die wenigsten davon wirkten noch aktiv im Verein mit.

Nachdem die Mitgliederversammlung die Liquidation beschlossen hatte, fanden sich sieben Liquidatoren. Einer hätte auch gereicht. „Wir haben deswegen so viele genommen, weil wir uns davon so was wie Schwarmintelligenz erhofften“, verrät Simon. Im nächsten Schritt musste die angestrebte Liquidation veröffentlicht werden. Dies geschah in den „Badischen Neuesten Nachrichten“ und im Amtsblatt. Die Ankündigung solch einer Liquidation ist laut Simon vorgeschrieben, um Gläubigern die Möglichkeit einzuräumen, darauf zu reagieren. Beim MSC standen übrigens keine Gläubiger auf der Matte.

Ein Jahr Wartezeit ist vorgeschrieben

Ein Jahr mussten der MSC und seine Liquidatoren bis zum nächsten Schritt warten. Das sei so vorgeschrieben. Wer im Falle einer Vereinsauflösung die Vereinswerte – ob als Bares oder in Form von Grundstücken – erhält, sollte am besten in der Satzung des jeweiligen Vereins festgeschrieben sein. „Bei uns war es eben der DRK-Ortsverein“, resümiert Simon.

Entsprechende Überschreibungen müssen im nächsten Schritt notariell beglaubigt werden. „Jetzt finden Sie mal einen Notar, der das macht“, so Simon. „Wir haben lange suchen müssen.“ Bei den folgenden Vertragsunterzeichnungen hatten alle Liquidatoren und Vertreter des anderen Vereins anwesend zu sein. Zuvor, erzählt Simon weiter, sei es notwendig gewesen, alle Unterschriften der Liquidatoren im Rathaus beglaubigen zu lassen. Ist das alles vollzogen, kann die Löschung des abgewickelten Vereins aus dem Vereinsregister erfolgen.

Das Gelände können wir gut nutzen, eben für Übungen.
Günther Maag
DRK-Ortsverein

Das war‘s – aus Sicht des MSC. Grundstück und Bares – ein paar tausend Euro – erhält der DRK-Ortsverein. „Das Gelände können wir gut nutzen – eben für Übungen. Das Geld investieren wir in den Ausbau unserer Infrastruktur“, sagt Maag. Anfragen von anderen Vereinen, die Interesse am MSC-Grundstück bekundeten, hatte der MSC laut Simon mit Blick auf die Festlegung in seiner Satzung abschlägig zu beantworten.

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