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Justiz sieht Wiederholungsgefahr

Der mutmaßliche Feuerteufel von Rheinstetten schweigt beharrlich

Der 16-Jährige in U-Haft äußert sich bisher nicht zu Vorwürfen. Wie der Stand der Ermittlungen ist und was bis jetzt bekannt ist.

Ein Justizbeamter schließt einen Häftling in seinen Haftraum in der Jugendhaftanstalt Regis-Breitingen ein.
Der Jugendliche, der verdächtigt wird, unter anderem drei Fahrzeuge in Rheinstetten in Brand gesetzt zu haben, bleibt in U-Haft. Foto: Peter Endig

Im Westen nichts Neues. So könnte man etwas flapsig den aktuellen Ermittlungsstand zur Brandserie des mutmaßlichen Feuerteufels in Rheinstetten zusammenfassen.

Der 16-Jährige schweigt. Beharrlich. Hat sich bisher mit keiner Silbe zu den Bränden in Rheinstetten geäußert, die er gelegt haben soll. So berichtet es Karlsruhes Erster Staatsanwalt Matthias Hörster auf Anfrage unserer Redaktion.

Ob der Jugendliche so versucht, davonzukommen oder seine Strafe abzumildern, ist unklar.

Tatverdächtiger ist schon früher durch Brandstiftungen in Erscheinung getreten

Die Indizien scheinen jedenfalls gegen ihn zu sprechen. Wie bereits berichtet, ist der jugendliche Tatverdächtige nach Informationen unserer Redaktion in Rheinstetten kein Unbekannter.

Er soll bis zu seiner Verhaftung in der Stadt gelebt haben und soll auch schon früher durch eine Brandserie dort in Erscheinung getreten sein.

Darüber hinaus und wohl auch gerade deshalb soll er nach weiterführenden Recherchen unserer Redaktion schon recht bald nach Beginn der Brandserie in Rheinstetten im Fokus der Polizei gestanden haben. Allerdings reichten die Ermittlungserkenntnisse nie für eine Festnahme.

Nahezu all diese Informationen werden von den Behörden aber mit Verweis auf den Schutz des Jugendlichen und auf die noch laufenden Ermittlungen nicht kommentiert.

Staatsanwalt Hörster bestätigte unserer Redaktion zuletzt lediglich, dass der Tatverdächtige bereits in der Vergangenheit wegen Brandstiftungsdelikten in Erscheinung getreten ist.

Eine mögliche Identifizierung des Jugendlichen durch die Öffentlichkeit muss ansonsten rechtlich ausgeschlossen werden. Deshalb nennen auch die BNN keine konkreten personenbezogenen Daten, die ihr im Laufe der Recherche zuteilwurden.

16-Jähriger bleibt in Untersuchungshaft

Fest steht: Der Jugendliche ist und bleibt in Untersuchungshaft. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen war er unmittelbar nach der Brandstiftung an zwei Fahrzeugen in Karlsruhe aufgegriffen worden und aufgrund der Beweislast sofort festgenommen und inhaftiert worden.

Behörden sehen Wiederholungsgefahr

Zum anderen sieht die Gerichtsbarkeit in dem Jugendlichen eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Die Justizbehörden attestierten ihm eine Wiederholungsgefahr bei seinen Taten.

Das ist eine, wenn nicht die maßgebliche Begründung für die U-Haft, die das Jugendgerichtsgesetz nur unter strengen Voraussetzungen sozusagen als Ultima Ratio zulässt.

Sie darf auch nur dann angeordnet werden, wenn andere Maßnahmen, insbesondere die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe, nicht ausreichen und die Untersuchungshaft somit nicht unverhältnismäßig ist.

Doch auch wenn all das gegen den Jugendlichen spricht, macht Staatsanwalt Hörster wie schon kurz nach Beginn der Verhaftung in Bezug auf die Brände von drei Fahrzeugen in Rheinstetten deutlich: „Die Ermittlungen dauern noch an, insoweit gilt die Unschuldsvermutung.“

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