Skip to main content

Niedrigere Grenzwerte geben Hoffnung

Dreimal Tempo 30 und ein Blitzer an der B36? Rheinstetten nimmt neuen Anlauf für den Lärmschutz

Diesmal könnte es klappen: Die Stadt wird in der Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans versuchen, Tempo 30 in drei Straßen durchzusetzen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B36 ist ebenfalls angedacht, dürfte aber schwierig werden.

Blick in die Rheinaustraße in Mörsch von der B36 aus
Die Rheinaustraße in Mörsch ist eine der Straßen in Rheinstetten, in denen die Stadt eine Geschwindkeitsreduzierung plant. Foto: Werner Bentz

Nach einem ernüchternden Vorstoß 2015 unternimmt die Stadt Rheinstetten einen neuen Anlauf für den Lärmschutz. In der turnusgemäßen Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in der Rheinaustraße in Mörsch, in der Auer Straße in Neuburgweier und in der Hauptstraße in Forchheim vorgesehen.

Zusätzlich ist eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung und -überwachung an der B36 im Süden von Mörsch (grob zwischen der Erschließungsstraße Süd und der Kreuzung Rastatter Straße/Bickesheimer Straße) angedacht. Das geht aus einem Entwurf des Lärmaktionsplans hervor, der nun im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt wurde.

Die Senkung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde in der Auer Straße, der Rheinaustraße und der Hauptstraße war bereits Bestandteil der Planung 2015 gewesen. Damals scheiterte die Umsetzung daran, dass bestimmte Lärmwerte nicht erreicht wurden.

Daten zur Lärmaktionsplanung in Rheinstetten
Daten zur Lärmaktionsplanung in Rheinstetten Foto: BNN-Infografik

Das könnte diesmal anders sein, denn 2018 wurden die sogenannten Lärmauslösewerte gesenkt. Demnach ist eine Einführung von Tempo 30 nun möglich, wenn am Tag (zwischen 6 und 22 Uhr) ein Schalldruckpegel von 65 Dezibel (dB (A)) überschritten wird oder nachts ein Pegel von 55 dB(A). 2015 lagen die Auslösewerte noch bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht.

Es hat sich wesentlich was an der Rechtslage geändert.
Peter Koehler, Ingenieurbüro Koehler & Leutwein

Zudem hätten die Gemeinden inzwischen mehr Befugnisse, was die Durchsetzung ihres Lärmaktionsplans angehe, erklärte Peter Koehler vom Karlsruher Ingenieurbüro Koehler & Leutwein, das die Lärmkartierung für die Stadt Rheinstetten übernommen hat. „Es hat sich wesentlich was an der Rechtslage geändert.“

Am Ende entscheide aber immer noch der Straßenbaulastträger über die Umsetzung. Bei Bundes- und Landesstraßen ist das das Regierungspräsidium, bei Kreisstraßen der Landkreis.

Nur wenige Bürger sind vom Lärm an der B36 betroffen

Was die Geschwindigkeitsreduzierung in der Auer Straße, der Rheinaustraße und der Hauptstraße angeht, stünden die Chancen auf eine Umsetzung gut, meinte Koehler. Die Lärmwerte würden hier überschritten, außerdem sei eine größere Zahl von Bürgern vom Lärm betroffen.

Schwieriger könnte die Umsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B36 in Mörsch werden. Hier werden die Lärmwerte nur nachts in einem kurzen Straßenabschnitt von 160 Metern überschritten, 28 Bürger sind davon betroffen.

Allerdings ist der Bereich an der Kreuzung B36/Erschließungsstraße Süd auch ein Unfallschwerpunkt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung und -überwachung könnte zur Verkehrssicherheit beitragen. „Wir probieren’s auf alle Fälle“, sagte Koehler.

Verkehrszählung von Oktober 2019 bietet Datengrundlage

Kritische Nachfragen zum Lärmaktionsplan kamen von Bernd Urban (FDP) und Andreas Rottner (CDU). Ob die im Oktober 2019 auf Grundlage von Verkehrszählungen erhobenen Daten noch angepasst werden müssten, „auch mit Blick auf die weitere Stadtentwicklung“, wollte Urban von Ingenieur Koehler wissen.

Dass die Daten vor der Corona-Zeit erhoben wurden, habe sich als Glücksgriff erwiesen, betonte Koehler – schließlich ist das Verkehrsaufkommen in der Pandemie vor allem durch die Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice gesunken. Was die zukünftige Stadtentwicklung angehe: Die Lärmkartierung dürfe immer nur vom Ist-Zustand ausgehen.

Sagen Messungen mehr als Berechnungen?

Rottner kritisierte, dass die Lärmbelastung nur auf Grundlage von Verkehrszählungen berechnet und nicht tatsächlich gemessen wurde. „Ich glaube, dass Messungen deutlich mehr aussagen als Berechnungen.“

Flächendeckende, realistische Messungen seien nicht möglich, erwiderte Köhler. Als Parameter für die Berechnungen würden der Fahrbahnbelag, mögliche Steigungen und Ampeln (wegen lauterer Motor- und Anfahrtsgeräusche) berücksichtigt. Auch die Umgebungsbebauung, Ausrichtung der Gebäude und die Windsituation spielten eine Rolle.

Stefan Kungl (SPD) hob die Bedeutung einer Geschwindigkeitskontrolle an der B36 hervor. Gerade nachts seien dort viele zu schnell unterwegs. Eine Kontrolle erhöhe die Verkehrssicherheit.

Schienenlärm wird getrennt bewertet

Wie die im Lärmaktionsplan ausgezeichneten Ruhegebiete in den Rheinauen und westlich von Forchheim ausgewählt wurden, wollte Martin Resch (Grüne) wissen. Hierbei orientiere man sich im Grunde an bereits bestehenden Naturschutz- und FFH-Gebieten (Flora, Fauna, Habitat), in denen kaum Lärm ankomme, sagte Koehler.

Die unbebauten Bereiche am östlichen Stadtrand von Rheinstetten seien nicht berücksichtigt worden, da hier die Bahnlinie Lärm verursache. Für die Kartierung des Schienenlärms seien nicht die Kommunen zuständig, sondern das Eisenbahn-Bundesamt.

nach oben Zurück zum Seitenanfang