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Bislang kein Bußgeld vorgesehen

Schottergärten-Verbot: Im Kreis Karlsruhe fehlt Personal für gezielte Kontrollen

Mit seinem neuen Gesetz verschärft das Land Baden-Württemberg das Verbot von Schottergärten. Die Kommunen sollen überprüfen, dass die Bürger sich daran halten. Dazu fehlen aber Kapazitäten.

Das Bauamt reagiert auf Anzeigen: Eine Rückverfolgung von Schottergärten können die Kommunen und der Landkreis Karlsruhe nicht leisten. Verstöße gegen das Verbot nehmen die Bauämter aber auf.
Das Bauamt reagiert auf Anzeigen: Eine Rückverfolgung von Schottergärten können die Kommunen und der Landkreis Karlsruhe nicht leisten. Verstöße gegen das Verbot nehmen die Bauämter aber auf. Foto: Carmen Jaspersen picture alliance/dpa

Schotter ist keine Alternative mehr. Das verdeutlicht das Land Baden-Württemberg mit seiner Gesetzesänderung, die seit Ende Juli greift. Die Vorgärten sollen wieder zum Treffpunkt und Lebensraum von Insekten werden: Blumen und Rasen statt Steine. „Die Überzeugungsarbeit für diesen Schritt ist unser wichtigstes Anliegen”, sagt Jörg Menzel, Dezernent für Umwelt und Technik im Landkreis Karlsruhe.

Fakt ist: Alle Schottergärten, die vor 1995 angelegt wurden, haben Bestandsschutz. Alle die später entstanden, sind demnach umzubauen. Das zu überprüfen, liegt in der Hand der Kommunen und deren Bauämter. „Eine systematische Nachverfolgung ist vom Bauamt personell nicht machbar”, sagt Menzel.

Bislang kein Bußgeld vorgesehen

Der Landkreis motivierte bereits vor der Gesetzesnovelle dazu, Steingärten zu überdenken. Der Kreisumweltschutzpreis 2020 richtet sich an den „Artenschutz an Haus und Hof”. Darin heißt es: „Bei Sanierungsarbeiten an Gebäuden, der Errichtung von nüchternen Neubauten und der Gestaltung von Steingärten gehen immer mehr Lebensräume für kulturfolgende Tierarten wie den Schwalben, Haussperlingen, Fledermäusen aber auch Insekten verloren.”

Das Verbot der Schottergärten ist aber nichts Neues, sagt Menzel. Die Regelung mit Blick auf Ausnahmen sei lediglich strenger geworden. Die Landesbauordnung besagt, dass nichtüberbaute Flächen Grünflächen sein müssen, sofern diese nicht für eine Verwendung benötigt werden. Als Beispiel nennt Menzel einen vorgehaltenen Stellplatz. „Wenn die Planung dafür aber erst für die Zukunft angedacht ist, können wir fordern den Platz bis dahin zu begrünen”, sagt er. „Wenn Flächen nicht bebaut werden, geht es nicht mehr, kurzfristig nur Schotter anzulegen.”

Von ihnen geht in dem Sinne ja auch keine konkrete Gefahr aus.
Jörg Menzel / Dezernent für Umwelt und Technik im Landkreis Karlsruhe

Kontrolle könne man etwa präventiv über die Bauanträge ausüben, so Menzel. Ist darin ein Schottergarten eingezeichnet, folgt der Hinweis auf einen Verstoß. „Wir untersagen das”, erklärt er. „Hält sich jemand nicht daran, müssen wir tätig werden.” Es folgt eine Verfügung. „Schotter raus, Rasen rein”, fasst Menzel den Ernstfall zusammen. Ein klassisches Bußgeld gibt es bislang nicht. „Eine Verwaltungsgebühr kann für den Bürger dabei aber anfallen.”

Ab welchem Anlagedatum sind Schottergärten unzulässig?

Schwieriger sind für die Kommunen die Altfälle, sprich Gärten, die schon mit Schotter gestaltet sind. „Es gibt bislang noch keine Regelung, wie damit umgegangen werden soll”, sagt Menzel. Auf Informationen und Anweisungen des Landes warte man noch. Die Schottergärten, die vor 1995 angelegt wurden, stehen unter Bestandsschutz. „Die anschließend bis Ende Juli 2020 angelegten Flächen haben nach meiner Auffassung auch Bestandsschutz”, schätzt Menzel die Situation ein. „Hier warten wir die Einigung der beiden Ministerien Wirtschaft und Umwelt ab.”

Anlagen ab August 2020 seien aber unzulässig. „Die Eigentümer werden von uns entsprechend angeschrieben, soweit Anzeigen erfolgt sind”, erklärt er.

Eine Art „Schottergarten-Polizei” könne man personell aber nicht stemmen, kritisiert Menzel. Eine Rückverfolgung der bereits angelegten Gärten sei nicht leistbar. „Von ihnen geht in dem Sinne ja auch keine konkrete Gefahr aus. Klar, muss das nicht sein. Aber sie waren eben mal in Mode.” Menzel sieht die Chance viel eher darin, die Bürger zu sensibilisieren und den Mehrwert von anderen Gärten deutlich zu machen.

Nachträgliche Kontrollen sind nicht machbar

Informationen darüber, wie die Großen Kreisstädte und deren zugehörigen Bauämter mit dem Thema umgehen wollen, gibt es auf Anfrage bislang keine. Lediglich die Stadt Rheinstetten macht klar, für eine systematische Verfolgung von Schottergärten reicht das Personal auch hier nicht. „Wir müssen auf die Anzeigen warten”, sagt Bauamtsleiter Michael Heuser.

Die Abnahme von Neubauten garantiere nicht, dass ein Verstoß entdeckt werde. „Gärten können auch nachträglich noch angelegt werden.” Aus seiner Sicht beginne das Problem der Sanktionierung und Kontrolle aber wesentlich früher. „Was ist überhaupt ein Schottergarten? Wir suchen selbst noch nach einer Definition”, erklärt er. Staudenbeete etwa, wie sie in der Stadt an der ein oder anderen Stelle vorkommen, sehen im Winter zwar so aus. „Im Sommer blühen sie aber und ziehen Insekten an.”

Mit einem Hinweis bei der Baugenehmigung will die Stadt Bruchsal gegen die Gärten vorgehen. „Darin schreiben wir künftig, dass Schotterung eben keine andere zulässige Verwendung nicht überbauter Flächen ist”, erklärt Ina Rau, Sprecherin der Stadt. „Wir legen den Fokus nach vorne”, sagt sie. Damit sollen neue Gärten frühzeitig in den Blick genommen werden.

Für den Umgang mit schon bestehenden Anlagen fehle es an rechtssicheren Vorgaben vom Land, so Rau. Ein häufiges Problem sei zudem: Bei Bauabnahmen sind die Gärten oftmals nicht fertig, für eine gezielte zweite Kontrolle fehlt die Kapazität im Amt.

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