Skip to main content

Verfassungsbeschwerde

Viel Unterstützung in Karlsruhe für verurteilte Containerinnen

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben am Freitag zahlreiche Menschen gegen Lebensmittelverschwendung demonstriert. Mit ihrer Kundgebung unterstützten sie die bayerischen Studentinnen Caroline K. und Franziska S., die als Straftäterinnen verurteilt worden waren, weil sie Essen aus den Mülltonnen eines Supermarktes genommen hatten.

Caroline K. und Franziska S. bei der Kundgebung vor dem Karlsruher Schloss.
Caroline K. und Franziska S. bei der Kundgebung vor dem Karlsruher Schloss. Foto: Weller

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben am Freitag zahlreiche Menschen gegen Lebensmittelverschwendung und für die Entkriminalisierung des sogenannten Containerns demonstriert. Mit ihrer Kundgebung unterstützten sie die bayerischen Studentinnen Caroline K. und Franziska S., die als Straftäterinnen verurteilt worden waren, weil sie Essen aus den Mülltonnen eines Supermarktes genommen hatten . Die beiden haben nun Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Beinahe wäre der Briefkasten zu klein gewesen. Die beiden dicken Stapel Papier, die Caroline K. und Franziska S. am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einwarfen, passten kaum durch den Schlitz. Und dann mussten die Studentinnen es auch noch einer ganzen Handvoll Kamerateams recht machen, die alle wollten, dass die beiden in ihre Richtung blicken: Die Einreichung der Verfassungsbeschwerde zweier verurteilter „Containerinnen” geriet am Freitag in Karlsruhe zum Medienrummel.

Franziska S. unterschreibt ihre Verfassungsbeschwerde.
Franziska S. unterschreibt ihre Verfassungsbeschwerde. Foto: Weller

Caroline K. und Franziska S. sind Straftäterinnen. Die beiden hatten 2018 Obst, Gemüse und Joghurt aus den Mülltonnen eines Olchinger Edeka-Marktes genommen, waren erwischt worden und wegen Diebstahls zu Geldstrafen auf Bewährung sowie Sozialstunden verurteilt worden. Weil sie sich davon in ihren Grundrechten verletzt sehen, reichten sie nun Verfassungsbeschwerde ein. Unterstützt werden sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Alle zweieinhalb Minuten so viel Essen, wie in die Karlsruher Pyramide passt

„Wir sind nicht hier, weil wir eine Straftat begangen haben”, sagte Caroline K. bei ihrer Rede am Karlsruher Schloss. „Sondern weil mehr als 18 Millionen Tonnen Lebensmittel jedes Jahr in Deutschland weggeworfen werden.” Anschaulicher ausgedrückt: Alle zweieinhalb Minuten würde in Deutschland so viel Essen weggeschmissen, dass man damit die Pyramide am Karlsruher Marktplatz füllen könnte. Das jedenfalls rechnete die Moderatorin der Kundgebung vor.

Zu der Veranstaltung vor dem Karlsruher Schloss hatte eine breite Bewegung aufgerufen. Ein Bündnis aus Aktivisten von Fridays for Future, Foodsharing und Extinction Rebellion sowie die Jugendgruppen der Karlsruher Grünen, der SPD, der Linken und des Bund Naturschutzes war vor Ort. Auch die „Omas gegen Rechts” standen im Regen, genauso wie viele Studenten und Personen, die in Karlsruhe selbst containern gehen. Einer von ihnen ist Julian. „Ich hoffe, je größer der Kampf hier wird, dass die Politik dann auch etwas verändert und Containern legalisiert wird”, sagte der Student.

Essen im Müll ist noch Eigentum der Supermärkte

Nach deutschem Recht gelten auch Lebensmittel in Mülltonnen noch als Eigentum der Supermärkte, die sie weggeworfen haben. Wer sich daran bedient, kann wie Caroline K. und Franziska S. wegen Diebstahls verurteilt werden. Allerdings wurden in der Vergangenheit mehrere Ermittlungen und Verfahren in ähnlichen Fällen eingestellt. In einer Online-Petition haben sich mehr als 150.000 Menschen dafür ausgesprochen, die strafrechtliche Verfolgung von Containern zu stoppen und Lebensmittelverschwendung zu verbieten.

„Containern ist kein Verbrechen. Das Verbrechen ist die massenhafte Lebensmittelverschwendung”, so Sarah Lincoln von der GFF. Deutschland solle sich ein Beispiel an Frankreich nehmen, wo es Supermärkten bei Strafe verboten ist, genießbares Essen wegzuwerfen. „Das Absurde ist: In Deutschland werden diejenigen bestraft, die Lebensmittel aus dem Container retten.”

Franziska S. und Caroline K. werfen ihre Verfassungsbeschwerde in Form von zwei dicken Stapeln Papier am Karlsruher Bundesverfassungsgericht ein.
Franziska S. und Caroline K. werfen ihre Verfassungsbeschwerde in Form von zwei dicken Stapeln Papier am Karlsruher Bundesverfassungsgericht ein. Foto: Weller

Diese Argumente führen die Klägerinnen an

Nach Aussage ihres Anwalts Max Malkus wehren sich die Studentinnen mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und die Verletzung des Ultima-Ratio-Grundsatzes. Demnach dürfe eine Strafe immer nur das letzte Mittel des Rechtsstaats sein. Außerdem sieht der Rechtsanwalt im Gerichtsurteil gegen die Studentinnen einen Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes, der dem Staat den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zur Aufgabe macht.

Rechtsanwalt Max Malkus fordert eine Anpassung der Rechtsprechung, damit Containern kein Verbrechen mehr ist.
Rechtsanwalt Max Malkus fordert eine Anpassung der Rechtsprechung, damit Containern kein Verbrechen mehr ist. Foto: Weller

„In den letzten Jahren hat sich nichts getan”, sagte Malkus über eine potenzielle Anpassung der Rechtslage. „Containern gibt es seit zehn Jahren als Subkultur, aber im Bundestag sind drei Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung gescheitert. Es muss sich was bewegen.” Auch der Bundesrat hatte Anfang Oktober einen Vorstoß zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung abgelehnt.

Die Liebe zu den Lebensmitteln geht bis vors Bundesverfassungsgericht.
Caroline K.

Caroline K. und Franziska S. hatten ihren Fall im Internet öffentlich gemacht und damit eine Grundsatzdiskussion in Deutschland angestoßen. „Die Liebe zu den Lebensmitteln geht bis vors Bundesverfassungsgericht”, sagte K. bei der Kundgebung in Karlsruhe. Aus dem Publikum gab es dafür Dankesrufe und viel Applaus.

Der Schritt vors Gericht sei nicht nur ein persönlicher für die beiden Straftäterinnen, die ihre Verurteilung natürlich gerne wieder los wären – sondern auch „Teil eines demokratischen Prozesses”. Die Rechtsprechung und der Eigentumsbegriff müssten angepasst werden. „Wenn wir unsere Lebensgrundlagen verspielen, haben wir nichts mehr zu verlieren”, so Caroline K., „auch kein Eigentum mehr.”

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck und das Bayerische Oberste Landesgericht hätten die verfassungsrechtlichen Argumente im Fall nicht gehört, erklärte Rechtsanwalt Max Malkus. Außerdem sei nicht klar, warum ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe. „Der Supermarkt hat den Strafantrag zurückgezogen. Es ist nur der Freistaat Bayern, der hier eine Kriminalisierung durchsetzen will”, sagte Malkus den BNN. „Caro und Franzi sind Heldinnen, aber sie tragen das Stigma von Diebinnen.” Anwalt und Klägerinnen hoffen, dass sie dieses Stigma mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts nun auflösen können.

Auch interessant:

Lebensmittelretter eröffnen Café mit kostenlosem Essen



nach oben Zurück zum Seitenanfang