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Bundesverfassungsgericht

Wer wird als Nachfolger von Andreas Voßkuhle die Nummer fünf im Staat?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe braucht einen neuen Präsidenten. Aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge von Andreas Voßkuhle, dessen Amtszeit am 6. Mai endet, ist Vizepräsident Stephan Harbarth. Doch er muss noch vom Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden.

Andreas Voßkuhle
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck/Archivbild

Der Termin steht fest: In knapp drei Monaten, am 6. Mai, endet die Amtszeit von Andreas Voßkuhle, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dann ist der 56-jährige Rechtswissenschaftler und frühere Rektor der Universität Freiburg auf den Tag genau zwölf Jahre als Richter am höchsten deutschen Gericht tätig. Und vor genau zehn Jahren, im März 2010, trat er als bis dahin jüngster Präsident die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier an.

Wahl wechselt zwischen Bundestag und Bundesrat

Aussichtsreichster Kandidat für seine Nachfolge ist Stephan Harbarth. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Unionsfraktionschef aus Heidelberg ist seit 30. November 2018 Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des Gerichts. Traditionell wechselt die Präsidentschaft zwischen den Vorsitzenden der beiden Senaten, doch Harbarth muss noch gewählt werden.

46 von 69 Stimmen sind nötig

Der oberste Verfassungshüter, offiziell die Nummer fünf im Staat hinter dem Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten, der Bundeskanzlerin und dem Bundesratspräsidenten, wird abwechselnd von Bundestag und Bundesrat bestimmt, dieses Mal ist die Länderkammer dran. Nötig sind zwei Drittel der Stimmen des Plenums, also mindestens 46 von 69.

Nächste Sitzungen am 13. März und 3. April

Nach den gesetzlichen Regelungen werden die Verfassungsrichter frühestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit ihrer Vorgänger gewählt, somit könnte nun jederzeit die Wahl des Präsidenten erfolgen. Die nächsten Sitzungen des Bundesrats finden am 13. März und am 3. April statt. Rein theoretisch könnte sich der Bundesrat aber auch Zeit nehmen. Voßkuhle würde bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt bleiben.

So war dies bei Harbarths Vorgänger Ferdinand Kirchhof der Fall. Dessen reguläre Amtszeit endete eigentlich im Juni 2018. Doch die Große Koalition in Berlin, die auf die Stimmen der Opposition angewiesen war, tat sich bei der Suche nach einem Nachfolger schwer, vor allem die Grünen pochten darauf, einen eigenen Kandidaten durchzusetzen.

Urteil zu den Anleihenkäufen der EZB am 24. März

Im Fall von Voßkuhles Vorgänger Hans-Jürgen Papier wartete der Bundestag, bis dessen Senat das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet hatte. Bei Voßkuhle scheint eine derartige Rücksichtnahme auf ein wichtiges Verfahren dagegen nicht nötig zu sein. Der von ihm geleitete Zweite Senat wird am 24. März das mit Spannung erwartete Urteil zum umstrittenen Anleihenkaufprogramm der EZB vorlegen.

Top-Verdiener ist Ex-Ministerpräsident Peter Müller

Unterdessen veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht die Liste der Nebeneinkünfte der Richterinnen und Richter im vergangenen Jahr. Mit Einkünften in Höhe von 24.500 Euro aus Vorträgen, Honoraren aus Veröffentlichungen und der Mitwirkung an Veranstaltungen sowie Tantiemen war der frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller Spitzenreiter, dicht gefolgt von Sibylle Kessal-Wulf, die auf 23.000 Euro kam. Auf den Plätzen drei und vier lagen Peter M. Huber (17.600 Euro) und Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (17.000). Als einziger Richter hatte Ulrich Maidowski keinerlei Nebeneinkünfte, Josef Christ erhielt 200 Euro für eine Veröffentlichung.

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